Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung – FRL LIE/2023 – Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen bietet mit der Förderrichtlinie Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung (FRL LIE/2023) umfassende Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe. Finanziert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), fördert das Programm Investitionen in Tierwohl, Klima- und Umweltschutz sowie die Digitalisierung. Zudem werden Junglandwirte bei ihrer Existenzgründung oder Hofnachfolge unterstützt.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen im Freistaat Sachsen, die in ihren Betrieb investieren oder eine Existenzgründung bzw. Hofnachfolge anstreben. Die Förderung zielt darauf ab, die Haltungsbedingungen von Nutztieren, den Klima- und Umweltschutz sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu verbessern.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die den Klima- und Umweltschutz verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe stärken. Dies beinhaltet auch spezifische Maßnahmen für Existenzgründungen und Hofnachfolgen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen wesentlichen Teil der förderfähigen Ausgaben ab. Die Höhe der Zuwendung und die jeweiligen Fördersätze variieren je nach Art des Vorhabens und der Begünstigten, mit speziellen Konditionen für Existenzgründungen.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller und Projekte verschiedene Kriterien erfüllen, die von der Qualifikation des Betriebsleiters über die finanzielle Sicherung bis hin zu spezifischen baulichen und umweltrechtlichen Auflagen reichen. Zudem sind Transparenzpflichten und Buchführungsanforderungen zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung von Aufrufen zur Einreichung von Förderanträgen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach einem transparenten Punktesystem basierend auf festgelegten Kriterien, um eine effiziente Vergabe der verfügbaren Haushaltsmittel sicherzustellen.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verankert und basiert auf nationalen sowie europäischen Bestimmungen, insbesondere im Kontext der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.250.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Tierhaltung, Pflanzenproduktion, Gartenbau, Weinbau, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

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