Marktstrukturverbesserung (RL MSV/2015)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen unterstützt mit der Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung die Steigerung der Vermarktungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Produkte und die Einsparung von Ressourcen. Das Programm fördert die Gründung von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Agrarbereich zu stärken.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Erzeugerzusammenschlüsse sowie Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbranche zu stärken und den Absatz landwirtschaftlicher Produkte zu sichern.

Was wird gefördert

Gefördert werden sowohl die Organisationskosten für die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen als auch Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit im Agrarbereich stärken.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und umfasst unterschiedliche Fördersätze und Höchstgrenzen, abhängig von der Art des Vorhabens und der Begünstigten. Es gibt spezifische Regelungen für Erzeugerzusammenschlüsse und Investitionen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Auflagen geknüpft, die von der Antragstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören Anforderungen an die Antragsteller, die Art der Vorhaben, die Einhaltung von Wettbewerbsregeln und bestimmte Umweltauflagen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Die Bewilligung erfolgt auf Ausgabenbasis unter Beachtung spezifischer Vorgaben und europäischer Beihilferegelungen.

Rechtsgrundlage

Die „Förderrichtlinie Marktstrukturverbesserung 2015 (FRL MSV/2015)“ ist die zentrale Grundlage des Programms. Sie wird ergänzt durch verschiedene rechtliche Bestimmungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die die Haushaltsführung, Verwaltungsabläufe und Beihilferegeln betreffen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Freistaat Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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