Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Das Land Rheinland-Pfalz bietet Zuschüsse für Maßnahmen im Naturschutz und in der Landschaftspflege. Die Förderung unterstützt die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung des Klimaschutzes. Antragsberechtigt sind Kommunen, Naturpark- und Biosphärenreservatsträger sowie gemeinnützige Organisationen und Personen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz richtet sich an verschiedene Maßnahmeträger im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege. Dazu zählen kommunale Gebietskörperschaften, Träger von Naturparken und Biosphärenreservaten sowie gemeinnützige Organisationen und Personen, die Aufgaben in diesem Sektor wahrnehmen. Die Förderung zielt darauf ab, die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft im gesamten Bundesland zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Maßnahmen im Naturschutz und der Landschaftspflege in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst die Erstellung von Landschaftsplänen, konkrete Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen von Natur und Landschaft sowie die Umsetzung von Handlungsprogrammen in Naturparken und Biosphärenreservaten. Auch Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele in geschützten Gebieten und gesetzlich geschützten Biotopen sowie im Rahmen des Landesprogramms „Aktion Grün“ sind förderfähig. Wissenschaftliche Untersuchungen, Pilotprojekte und Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit können ebenfalls unterstützt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektförderung. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art der Maßnahme und kann zwischen 50 Prozent und bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Im Fall der Erstellung von Landschaftsplänen ist die Förderung auf maximal 40.000 EUR begrenzt.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Förderung unterliegt spezifischen fachlichen und sonstigen Voraussetzungen, um den nachhaltigen Erfolg der Maßnahmen im Naturschutz und der Landschaftspflege zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Einhaltung naturschutzfachlicher Standards, die Einholung notwendiger Genehmigungen, die Beachtung von De-minimis-Beihilfen und die Sicherstellung der Nachhaltigkeit geförderter Zwecke. Zusätzlich bestehen Regelungen zur Kumulierung mit anderen Förderprogrammen und zur Transparenz.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Das Verfahren variiert je nach Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde (obere oder oberste Naturschutzbehörde) und ist schriftlich einzureichen. Die Anträge müssen alle notwendigen Angaben zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung enthalten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 11. Juli 2022. Es ist eingebettet in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Landeshaushaltsordnung (LHO), des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) und des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000 € für Landschaftspläne
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Naturschutz & Landschaftspflege
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Machbarkeitsstudie, Sensibilisierungskampagnen, Infrastruktur, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Verwaltet von:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität