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Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen, Netzwerke (FRL WIN/2023) – Teil B.II.3. Netzwerke und Kooperationen
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Der Freistaat Sachsen unterstützt über die Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke (FRL WIN/2023) Kooperationen und Netzwerke zur Stärkung einer nachhaltigen Landwirtschaft und der Marktposition ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte. Das Programm, kofinanziert durch den ELER, fördert die Zusammenarbeit von Akteuren außerhalb der EIP-Agri und LEADER-Initiativen.

Wer wird gefördert

Diese Richtlinie fördert Akteure im Freistaat Sachsen, die sich für eine nachhaltige Landwirtschaft und die Stärkung von ökologisch oder regional erzeugten landwirtschaftlichen Produkten einsetzen. Die Unterstützung richtet sich an eine breite Palette von Organisationen und Einzelpersonen, die neue Formen der Zusammenarbeit oder bestehende Kooperationen mit neuen Tätigkeiten etablieren möchten.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Projekten im Bereich Wissensaustausch, Innovationen sowie Netzwerke und Kooperationen, die auf die Verbesserung der nachhaltigen Landwirtschaft und die Stärkung regionaler Lebensmittelkreisläufe abzielen. Dabei werden sowohl direkte als auch indirekte Kosten berücksichtigt, während bestimmte Investitionen und laufende Tätigkeiten ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt in der Regel 90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Die maximale Förderdauer liegt bei sieben Jahren, wobei eine Mindestförderhöhe pro Vorhaben zu beachten ist.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche, administrative und operative Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Einhaltung von Kooperationsregeln, Beihilferecht und Transparenzvorschriften sowie spezifische Anforderungen an die Gesamtfinanzierung und die Projektdurchführung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen, bei denen Anträge elektronisch über das Portal des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen sind. Die Auswahl der Vorhaben basiert auf festgelegten Kriterien und einer Rangfolge.

Rechtsgrundlagen

Dieses Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie Wissensaustausch, Innovationen und Netzwerke (FRL WIN/2023) des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und wird durch nationale und europäische Bestimmungen für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

90 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben, mindestens 5.000 € pro Jahr und Vorhaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, regionale Produkte

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Piloterprobung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Website: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)