Förderung junger Zuwanderinnen und Zuwanderer zur Vorbereitung und Durchführung eines Hochschulstudiums „Garantiefonds − Hochschulbereich (RL-GF-H)“
Der Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H) unterstützt junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland finanziell dabei, ein Hochschulstudium aufzunehmen oder fortzusetzen. Dieses einzigartige Programm, beauftragt durch das BMFSFJ und umgesetzt von der Otto Benecke Stiftung e. V., bietet Zuschüsse für studienvorbereitende Deutsch- und Englischsprachkurse sowie spezialisierte Seminare und Kurse zur Erlangung der Hochschulreife, um den akademischen Weg zu ebnen.
Wer wird gefördert
Das Programm „Garantiefonds – Hochschulbereich (RL-GF-H)“ richtet sich an junge Zuwanderinnen und Zuwanderer mit Bleiberecht in Deutschland, die ein Hochschulstudium aufnehmen oder fortsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, diesen Personen den Zugang zum und den Erfolg im deutschen Hochschulsystem zu ermöglichen, indem sie die notwendigen studienvorbereitenden Maßnahmen finanziell unterstützt. Die geografische Abdeckung des Programms erstreckt sich bundesweit auf ganz Deutschland.
Was wird gefördert
Der Garantiefonds – Hochschulbereich (GF-H) fördert eine Reihe von studienvorbereitenden Maßnahmen, die für den Zugang und den Erfolg im deutschen Hochschulsystem unerlässlich sind. Die Unterstützung umfasst Sprachkurse sowie spezielle Vorbereitungsseminare und -kurse, die auf die Anforderungen eines Studiums zugeschnitten sind. Die Förderhöhe richtet sich nach den Kosten der Kurse und der individuellen Situation der Antragstellenden.
Art und Umfang der Förderung
Der Garantiefonds – Hochschulbereich bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Höhe des Zuschusses ist an die individuellen Bedürfnisse und die Kosten der geförderten Maßnahmen angepasst, ohne dass eine feste Obergrenze genannt wird. Die maximale Förderdauer beträgt 30 Monate, was eine langfristige Unterstützung der Antragstellenden ermöglicht.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt von Leistungen aus dem Garantiefonds – Hochschulbereich müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere bezüglich des Alters der Antragstellenden und ihres aufenthaltsrechtlichen Status. Eine zentrale Bedingung ist auch, dass keine anderen gleichartigen Förderungen für denselben Zweck in Anspruch genommen werden können.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Garantiefonds – Hochschulbereich (GF-H) ist klar strukturiert und beinhaltet eine Vorprüfung durch spezialisierte Bildungsberatungsstellen, die den Antrag anschließend an die zuständige Stiftung weiterleiten. Die Bearbeitung erfolgt schriftlich, um einen transparenten und nachvollziehbaren Prozess zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Garantiefonds – Hochschulbereich“ basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Diese Richtlinien definieren die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Förderung und wurden zuletzt im Oktober 2024 geändert, um ihre Aktualität zu gewährleisten.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Förderung durch indirekte Mittelverwaltung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Junge Zuwanderinnen und Zuwanderer
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Verwaltet von:
Otto Benecke Stiftung e. V.
Zusätzliche Partner:
Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule (GF-H)
Website: