Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Rheinland-Pfalz fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes bei Investitionen zur Qualitätssteigerung ihres touristischen Angebots. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Hotels, Gastronomiebetrieben und Campingplätzen zu verbessern und deren Angebote zukunftsfähig zu gestalten. Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz, die Investitionen zur Verbesserung der Angebotsqualität ihres touristischen Betriebs planen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche nachhaltig zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Investitionsvorhaben zur Qualitätssteigerung und Modernisierung im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe. Unterstützt werden sowohl die Errichtung neuer Betriebsstätten als auch die Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt maximal 500.000 Euro pro Vorhaben. Eine Mindestinvestitionssumme ist erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Projekte sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter Mindestkapazitäten der Betriebe nach Abschluss der Maßnahmen und der Nachweis einer Service-Qualität-Zertifizierung. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden, die auch für die weitere Abwicklung zuständig ist. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der "Verwaltungsvorschrift Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (VV Gastgewerbe)", die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Vorschrift bindet das Programm an die Landeshaushaltsordnung und die EU-Verordnung Nr. 651/2014.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Tourismus

Begünstigte

Begünstigte:

Gastgewerbe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Verwaltet von:

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

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