Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe
Das Land Rheinland-Pfalz fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes bei Investitionen zur Qualitätssteigerung ihres touristischen Angebots. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit von Hotels, Gastronomiebetrieben und Campingplätzen zu verbessern und deren Angebote zukunftsfähig zu gestalten. Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes in Rheinland-Pfalz, die Investitionen zur Verbesserung der Angebotsqualität ihres touristischen Betriebs planen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit und Wertschöpfung in der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche nachhaltig zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm fördert Investitionsvorhaben zur Qualitätssteigerung und Modernisierung im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe. Unterstützt werden sowohl die Errichtung neuer Betriebsstätten als auch die Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt maximal 500.000 Euro pro Vorhaben. Eine Mindestinvestitionssumme ist erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Durchführung der geförderten Projekte sind spezifische Voraussetzungen zu erfüllen, darunter Mindestkapazitäten der Betriebe nach Abschluss der Maßnahmen und der Nachweis einer Service-Qualität-Zertifizierung. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden, die auch für die weitere Abwicklung zuständig ist. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der "Verwaltungsvorschrift Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität im rheinland-pfälzischen Gastgewerbe (VV Gastgewerbe)", die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Diese Vorschrift bindet das Programm an die Landeshaushaltsordnung und die EU-Verordnung Nr. 651/2014.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Tourismus
Begünstigte:
Gastgewerbe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Verwaltet von:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)