Gesünder.IN.NRW – Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science
Das Programm "Gesünder.IN.NRW" fördert innovative und forschungsintensive Projekte für eine klima-, umwelt- und ressourcenschonende Gesundheitsversorgung und -wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Es unterstützt die Digitalisierung im Gesundheitssektor und die Entwicklung nachhaltiger Lösungen in den Bereichen Medizin, Gesundheit und Ernährung. Ziel ist die Beschleunigung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse in marktreife Produkte und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Programm "Gesünder.IN.NRW" richtet sich an eine breite Palette von Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die innovative Projekte in den Bereichen Medizin, Gesundheit und Ernährung umsetzen möchten. Dies umfasst kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Kooperation, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kommunale Einheiten sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Ziel ist es, die Region als führenden Standort für innovative und nachhaltige Gesundheitslösungen zu stärken.
Was wird gefördert: Projekte und Themenfelder
Das Programm "Gesünder.IN.NRW" fördert forschungsintensive und innovative Projekte in den drei Kernbereichen Innovative Medizin und Lebenswissenschaften, Gesundheit sowie Ernährung. Dabei liegt der Fokus auf der Entwicklung nachhaltiger Lösungen, der Nutzung digitaler Technologien und der Stärkung der Gesundheitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Förderfähig sind forschungs- und entwicklungsnahe Vorhaben, die zur Transformation und Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsversorgung beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung im Rahmen von "Gesünder.IN.NRW" erfolgt in Form von Zuschüssen mit variierenden Fördersätzen, die sich nach der Art des Antragstellers und dessen Unternehmensgröße richten. Das Gesamtbudget des Innovationswettbewerbs beläuft sich auf rund 100 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln, die für Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung stehen.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm "Gesünder.IN.NRW" gelten spezifische rechtliche, administrative und inhaltliche Bedingungen. Diese umfassen Anforderungen an die Projektplanung, die finanzielle Solidität der Antragsteller sowie Kooperationspflichten für bestimmte Vorhaben. Es ist wichtig, dass alle eingereichten Projekte im Einklang mit den regionalen Innovationsstrategien und den Nachhaltigkeitszielen stehen und sich klar von anderen staatlich geförderten Initiativen abgrenzen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für "Gesünder.IN.NRW" ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit der Einreichung einer Projektskizze zu festen Terminen. Nach einer positiven Bewertung der Skizze folgt die Aufforderung zur Einreichung eines vollständigen Förderantrags über das EFRE-Online-Portal. Der Auswahlprozess beinhaltet eine Bewertung durch einen Begutachtungsausschuss, dessen positive Empfehlung Voraussetzung für das anschließende Bewilligungsverfahren ist.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Förderprogramms "Gesünder.IN.NRW" bildet die "Förderbekanntmachung Gesünder.IN.NRW" vom 17.03.2023, die auf nationalen und europäischen Verordnungen, insbesondere der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW 2021–2027, beruht. Dies gewährleistet die Konformität mit den Beihilferegeln der EU und der Landeshaushaltsordnung NRW. Es ist wichtig, dass die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung der Rechtsgrundlagen maßgeblich ist.
Ansprechpartner und weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen und Beratung zum Förderprogramm "Gesünder.IN.NRW" stehen Ihnen spezifische Ansprechpartner zur Verfügung. Alle relevanten Online-Portale und Dokumente sind über bereitgestellte Links zugänglich, um den Antragstellern einen reibungslosen Informations- und Antragsprozess zu ermöglichen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderbudget:
rund 100 Millionen Euro
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland, Europäische Union)
Sektoren:
Gesundheitswesen, Medizintechnik, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittelverarbeitung, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)