Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetzein der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) –

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm des Bundes unterstützt Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland beim Ausbau leistungsfähiger Telekommunikationsnetze. Ziel ist die flächendeckende Breitbandversorgung in unterversorgten Gebieten, indem es Investitionen in Infrastruktur und vorbereitende Beratungsleistungen durch Zuschüsse fördert und damit eine bestehende Wirtschaftlichkeitslücke schließt.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm des Bundes unterstützt Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft beim Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Ziel ist die Schließung der Wirtschaftslücke in unterversorgten Gebieten Deutschlands, um eine flächendeckende Breitbandversorgung zu gewährleisten.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Investitionen in den Ausbau von Telekommunikationsnetzen, einschließlich passiver Infrastrukturen wie Glasfaserstrecken, sowie vorbereitende Planungs- und Beratungsleistungen. Der Fokus liegt auf der Verbesserung der Breitbandversorgung in unterversorgten Regionen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei der Basisfördersatz 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt und in Gebieten mit geringer Wirtschaftskraft auf bis zu 70 Prozent steigen kann. Der maximale Förderbetrag pro Projekt liegt bei 100 Millionen Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte technische und verfahrenstechnische Bedingungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Dazu gehören die Berücksichtigung aller förderfähigen Adressen, die Einhaltung technischer Vorgaben und die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich.

Antragsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen gesonderter Förderaufrufe über die Onlineplattformen der zuständigen Projektträger. Aktuelle Förderaufrufe für Beratungsleistungen und Infrastrukturprojekte sind bis zum 15. September 2025 offen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023, herausgegeben vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Diese Richtlinie wurde mehrfach geändert und durch spezifische Förderaufrufe konkretisiert.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.09.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von:

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, aconium GmbH

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