Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in Mecklenburg-Vorpommern (Gigabitförderrichtlinie – GigabitFöRL M-V) Offen
Die Gigabitförderrichtlinie M-V unterstützt Kommunen und öffentliche Träger in Mecklenburg-Vorpommern beim Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze. Sie ergänzt die Bundesförderung für den Gigabitausbau in Gebieten, wo kein marktgetriebener Ausbau zu erwarten ist, und fördert sowohl das Wirtschaftlichkeitslückenmodell als auch das Betreibermodell, um eine flächendeckende, leistungsstarke digitale Infrastruktur zu gewährleisten.
Wer wird gefördert: Gigabitförderung in MV
Die Gigabitförderrichtlinie M-V richtet sich an Landkreise, kreisfreie Städte und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern, um den Ausbau von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen in unterversorgten Gebieten zu fördern. Ziel ist es, eine flächendeckende digitale Infrastruktur zu schaffen und allen Teilnehmern im Projektgebiet symmetrische Bandbreiten von 1 Gbit/s zu gewährleisten.
Was wird gefördert: Ausbau von Gigabitnetzen
Die Gigabitförderrichtlinie M-V unterstützt den Ausbau gigabitfähiger Netze in Mecklenburg-Vorpommern. Gefördert werden sowohl die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken für private Telekommunikationsunternehmen als auch die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen im Betreibermodell. Planungs- und Beratungsleistungen sind generell von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung: Breitbandausbau
Die Gigabitförderrichtlinie M-V bietet einen Landeszuschuss zur Kofinanzierung des Bundesprogramms für den Gigabitausbau. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder Zuweisung, wobei der Landesanteil bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen kann und der Gesamtfördersatz (Bund + Land) 90 Prozent erreicht. Die Zweckbindungsfrist für die geschaffene Infrastruktur beträgt mindestens sieben Jahre.
Bedingungen und Anforderungen für die Förderung
Die Förderrichtlinie stellt spezifische Bedingungen an Antragstellung, Projektdurchführung und die Nutzung der Infrastruktur. Dazu gehören die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens, die Anwendung von Vergabebestimmungen und die Gewährleistung diskriminierungsfreien Zugangs. Zudem sind Rückforderungen bei signifikanter Verringerung der Bemessungsgrundlage vorgesehen.
Antragsverfahren: Gigabitförderrichtlinie
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V einzureichen. Die Bewilligung erfolgt zunächst vorläufig und wird nach Abschluss des Auswahl- oder Vergabeverfahrens sowie Erhalt des endgültigen Bundesbescheides endgültig. Die Auszahlung orientiert sich an den Meilensteinen des Bundesbescheides, und die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt unter Rückgriff auf die Prüfung des Bundes.
Rechtsgrundlage der Gigabitförderrichtlinie
Die Gigabitförderrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern ist die primäre Rechtsgrundlage für die Förderung des Gigabitausbaus im Land. Sie basiert auf nationalen Gesetzen wie dem Telekommunikationsgesetz und der Landeshaushaltsordnung sowie auf der Bundesförderrichtlinie und der Gigabit-Rahmenregelung des Bundes. Die Verwaltungsvorschrift ist öffentlich einsehbar und regelt die Bedingungen der Zuwendung.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Gesamtfördersatz), davon bis zu 40% als Landeszuschuss.
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie
Begünstigte:
Digitalisierung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Zusätzliche Partner: Breitbandkompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern (fachliche Begleitung)
Website: Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern