Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) bietet eine ergänzende Finanzierung zum Bundesprogramm für den Gigabitausbau in Bayern. Sie schließt Wirtschaftlichkeitslücken und unterstützt Betreibermodelle für gigabitfähige Telekommunikationsnetze. Dadurch wird der Ausbau schneller Internetinfrastruktur in unterversorgten Gebieten des Freistaats maßgeblich vorangetrieben.

Wer wird gefördert?

Die bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 richtet sich primär an Gebietskörperschaften und öffentliche Unternehmen in Bayern, die den Ausbau gigabitfähiger Telekommunikationsnetze vorantreiben. Ziel ist die Unterstützung des Bundesprogramms zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken und zur Realisierung von Betreibermodellen im ländlichen und verdichteten Raum Bayerns.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte zum Ausbau gigabitfähiger Netze, die bereits eine Förderung durch das Bundesprogramm zur Unterstützung des Gigabitausbaus erhalten. Die Kofinanzierung bezieht sich auf zuwendungsfähige Ausgaben, die im Rahmen der Bundesförderung anerkannt wurden, und unterstützt die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken sowie Betreibermodelle.

Art und Umfang der Förderung

Die bayerische Kofinanzierung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung variiert je nach Standort des Vorhabens zwischen 80 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ergänzt den Bundeszuschuss. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2026.

Bedingungen und Anforderungen

Wesentliche Bedingung für eine Kofinanzierung ist eine bereits erfolgte Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, inklusive eines entsprechenden Zuwendungsbescheids. Die allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften Bayerns sind zu beachten, und die Bewilligungsbehörde hat weitreichende Prüfungsrechte. Änderungen der Bundesförderung wirken sich direkt auf die Kofinanzierung aus.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Kofinanzierung ist beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung einzureichen, zusammen mit dem Zuwendungsbescheid des Bundes. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch die Bewilligungsbehörde, und die Auszahlung richtet sich nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Bundesprüfung einzureichen.

Rechtsgrundlage der Förderung

Die bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 basiert auf einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat und ergänzt die bundesweite Gigabit-Richtlinie 2.0. Sie ist in den Kontext der bayerischen Haushalts- und Verwaltungsverfahrensgesetze eingebettet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Digitalisierung, Smart Cities & Regionen, Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Verwaltet von:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

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