Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)
Der Freistaat Bayern bietet Zuschüsse für den Ausbau gigabitfähiger Glasfaseranschlüsse und WLAN-Infrastruktur in öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern. Dieses Programm zielt darauf ab, die digitale Konnektivität in diesen wichtigen öffentlichen Einrichtungen zu stärken und die Voraussetzungen für den BayernWLAN-Dienst zu schaffen. Es unterscheidet sich durch seine gezielte Unterstützung der digitalen Daseinsvorsorge in Bayern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geografischer Geltungsbereich
Diese Förderung richtet sich an spezifische öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften in Bayern, die in die digitale Infrastruktur investieren möchten. Die Unterstützung zielt darauf ab, die Breitbandanbindung und WLAN-Verfügbarkeit in Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und kommunalen Verwaltungsgebäuden zu verbessern und somit die Digitalisierung voranzutreiben.
Was wird gefördert: Fördergegenstände und Maßnahmen
Das Programm unterstützt Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen, Krankenhäusern und Rathäusern. Dies umfasst sowohl die Erschließung mit Glasfaserleitungen als auch den Aufbau von WLAN-Infrastrukturen. Dabei sind bestimmte Kostenkategorien förderfähig, während andere ausgeschlossen sind, und es werden nur Projekte in einer bestimmten Entwicklungsphase unterstützt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe vom Fördersatz und bestimmten Höchstbeträgen abhängt. Es werden unterschiedliche Förderquoten und maximale Summen für Glasfaser- und WLAN-Projekte sowie für verschiedene Empfängertypen festgelegt, wobei auch Bagatellgrenzen zu beachten sind.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter technische Standards für die Infrastruktur, Nutzungsbedingungen für BayernWLAN und Ausschlusskriterien bei bereits vorhandener oder anderweitig geförderter Infrastruktur. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist nicht zulässig, und eine Doppelförderung desselben Vorhabens ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss mit den erforderlichen Unterlagen vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde, das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, prüft die Anträge und entscheidet über die Gewährung der Zuwendung. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Diese Richtlinie legt die spezifischen Bestimmungen für die Förderung fest und verweist auf weitere allgemeine haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
120.000 €
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Verwaltet von:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung