Glasfaseranschlüsse und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Bayern bietet Zuschüsse für den Ausbau gigabitfähiger Glasfaseranschlüsse und WLAN-Infrastruktur in öffentlichen Schulen, Plankrankenhäusern und Rathäusern. Dieses Programm zielt darauf ab, die digitale Konnektivität in diesen wichtigen öffentlichen Einrichtungen zu stärken und die Voraussetzungen für den BayernWLAN-Dienst zu schaffen. Es unterscheidet sich durch seine gezielte Unterstützung der digitalen Daseinsvorsorge in Bayern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Geografischer Geltungsbereich

Diese Förderung richtet sich an spezifische öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften in Bayern, die in die digitale Infrastruktur investieren möchten. Die Unterstützung zielt darauf ab, die Breitbandanbindung und WLAN-Verfügbarkeit in Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und kommunalen Verwaltungsgebäuden zu verbessern und somit die Digitalisierung voranzutreiben.

Was wird gefördert: Fördergegenstände und Maßnahmen

Das Programm unterstützt Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen, Krankenhäusern und Rathäusern. Dies umfasst sowohl die Erschließung mit Glasfaserleitungen als auch den Aufbau von WLAN-Infrastrukturen. Dabei sind bestimmte Kostenkategorien förderfähig, während andere ausgeschlossen sind, und es werden nur Projekte in einer bestimmten Entwicklungsphase unterstützt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe vom Fördersatz und bestimmten Höchstbeträgen abhängt. Es werden unterschiedliche Förderquoten und maximale Summen für Glasfaser- und WLAN-Projekte sowie für verschiedene Empfängertypen festgelegt, wobei auch Bagatellgrenzen zu beachten sind.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter technische Standards für die Infrastruktur, Nutzungsbedingungen für BayernWLAN und Ausschlusskriterien bei bereits vorhandener oder anderweitig geförderter Infrastruktur. Ein vorzeitiger Projektbeginn ist nicht zulässig, und eine Doppelförderung desselben Vorhabens ist ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss mit den erforderlichen Unterlagen vor Projektbeginn eingereicht werden. Die Bewilligungsbehörde, das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, prüft die Anträge und entscheidet über die Gewährung der Zuwendung. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Glasfaser/WLAN-Richtlinie (GWLANR) des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. Diese Richtlinie legt die spezifischen Bestimmungen für die Förderung fest und verweist auf weitere allgemeine haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

120.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Verwaltet von:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

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