Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert Projekte und Schulungen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund. Das Programm zielt darauf ab, das interkulturelle Miteinander zu verbessern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und die Teilhabechancen zu erhöhen. Es richtet sich primär an gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Bildungseinrichtungen, die sich vor Ort in der Integrationsarbeit engagieren.

Wer wird gefördert?

Das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden." des BMI unterstützt gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Bildungseinrichtungen in Deutschland. Es zielt darauf ab, die gesellschaftliche und soziale Integration von jugendlichen und erwachsenen Zugewanderten sowie Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und das interkulturelle Miteinander zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, insbesondere durch die Integration von Zugewanderten. Dies umfasst Projekte und Multiplikatorenschulungen sowie Vernetzungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte im Bereich der gesellschaftlichen Integration. Die Förderung ist projektbezogen und erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen und Kooperationen mit lokalen Integrationsnetzwerken anstreben. Die Projektplanung muss eine klare Zielsetzung und eine Strategie zur Nachhaltigkeit nach Förderende beinhalten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig und basiert auf jährlichen Ausschreibungen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand transparenter qualitativer Bewertungskriterien.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten, die im Rahmen der Bundeshaushaltsordnung erlassen wurde. Diese Richtlinie legt den rechtlichen Rahmen und die Ziele des Programms fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Integration von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Umsetzung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verwaltet von:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Zusätzliche Partner:

Bundesrechnungshof (BRH), Kommunen, Landkreise, Integrationskurse, Houses of Resources, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE), Jugendmigrationsdienste (JMD), Stiftungen, Programme und Projekte (u.a. AMIF, ESF)

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