Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Bundessportfachverbände, Behindertensportverbände und Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen. Es bietet nichtrückzahlbare Zuschüsse zur Optimierung von Trainings- und Wettkampfbedingungen, zur Förderung von Leistungssportpersonal und zur Stärkung der internationalen Sportbeziehungen Deutschlands. Dies dient maßgeblich der Entwicklung deutscher Spitzenathletinnen und -athleten sowie der internationalen Repräsentanz im Sport.

Wer wird gefördert

Das Programm des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) richtet sich an Akteure im Spitzensport, die zur Entwicklung deutscher Spitzenathletinnen und -athleten sowie zur Stärkung der Bundesrepublik Deutschland im internationalen Sport beitragen. Antragsberechtigt sind primär Bundessportfachverbände, Verbände im Bereich des Behindertensports sowie Ausrichter von Sportgroßveranstaltungen, die bestimmte Kriterien im Hinblick auf ihre Sportart und Struktur erfüllen müssen. Die Förderung zielt darauf ab, optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen zu ermöglichen und die internationale Repräsentanz zu sichern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert verschiedene Bereiche des Spitzensports, darunter die Jahresplanung der Bundessportfachverbände, den Einsatz von Leistungssportpersonal, die Durchführung von inländischen Sportgroßveranstaltungen, internationale Sportbeziehungen sowie zentrale Einrichtungen von Bundessportfachverbänden. Die Zuwendungen sind als nichtrückzahlbare Zuschüsse konzipiert, wobei die Höhe der Förderung vom spezifischen Projekt und der finanziellen Lage des Antragstellers abhängt.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen als Teilfinanzierung von Projekten. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben und der Vermögenslage des Antragstellers, wobei für bestimmte Maßnahmen Pauschalen oder Höchstbeträge festgelegt sind. Die Bewilligung erfolgt in der Regel auf der Grundlage von Zielvereinbarungen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Zuwendung müssen Antragsteller spezifische rechtliche und sportfachliche Voraussetzungen erfüllen. Dies umfasst die Einhaltung der Bundeshaushaltsordnung und die Bereitschaft zur Mitfinanzierung bei bestimmten Projekten. Die Förderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gerichtet. Die Antragstellung erfolgt mittels spezifischer Formblätter, denen die erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. Die sportpolitische Entscheidung trifft das BMI, während das BVA das weitere Bewilligungsverfahren abwickelt und die Fördermittel nach Ermessen gewährt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung von Bundessportfachverbänden durch das BMI basiert auf spezifischen Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen, die ihre Legitimität und den Rahmen für ihre Durchführung festlegen. Dies gewährleistet eine transparente und rechtskonforme Vergabe der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

150.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sport, Leistungssport, Spitzensport, Behindertensport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Verwaltet von:

Bundesverwaltungsamt (BVA)

Zusätzliche Partner:

Deutscher Sportbund, Gebietskörperschaften (Land, Kommune)

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