Universalkredit
Der Universalkredit der LfA Förderbank Bayern bietet Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der freien Berufe eine flexible Finanzierung für Investitionen, Gründungen, Betriebsmittel und Umschuldungen. Als Darlehen mit optionaler Haftungsfreistellung ermöglicht das Programm die Deckung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten und unterstützt so die betriebliche Entwicklung in Bayern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich
Der Universalkredit der LfA Förderbank Bayern richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter natürliche Personen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe. Die Förderung ist primär auf Unternehmen mit Betriebsstätte in Bayern ausgelegt, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch Projekte außerhalb Bayerns unterstützen, sofern diese einen positiven "Bayerneffekt" nachweisen.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Der Universalkredit finanziert eine breite Palette betrieblicher Vorhaben, von Investitionen und Gründungen bis hin zu Betriebsmitteln und Umschuldungen. Bestimmte Maßnahmen und Vermögensübertragungen sind jedoch von der Förderung ausgeschlossen.
Art und Umfang der Finanzierung
Der Universalkredit wird als Darlehen vergeben und bietet flexible Finanzierungsoptionen. Er ermöglicht die Deckung von bis zu 100% der förderfähigen Kosten und beinhaltet die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung zur Risikoteilung mit der Hausbank.
Bedingungen und Anforderungen
Wichtige Bedingungen für den Universalkredit umfassen die fristgerechte Antragstellung vor Projektbeginn, die Einhaltung von Beihilferegelungen wie der De-minimis-Verordnung (für UK5) und spezifische Vorgaben für Vermögensübertragungen sowie Miet- und Pachtobjekte.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Universalkredit ist über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut der Wahl bei der LfA Förderbank Bayern einzureichen. Dabei sind je nach Art der gewünschten Finanzierung spezifische Antragsvordrucke zu verwenden.
Rechtsgrundlage des Universalkredits
Der Universalkredit wird durch das "Merkblatt 'Universalkredit' (UK5 und UK7)" der LfA Förderbank Bayern legitimiert. Das Programm unterliegt verschiedenen beihilferechtlichen und weiteren rechtlichen Bestimmungen, die die Vergabe und Verwaltung der Fördermittel regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
15.000.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland), unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorhaben außerhalb Bayerns mit Bezug zum bayerischen Standort
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Skalierung, Umsetzung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
LfA Förderbank Bayern
Verwaltet von:
LfA Förderbank Bayern
Zusätzliche Partner:
Freistaat Bayern (Rückgarantiegeber)
Website: