Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Ziel ist die Eindämmung des Verlusts biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften. Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter können hierfür Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert

Dieses Programm richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel ist es, den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen und den Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften zu unterstützen.

Was wird gefördert

Im Rahmen dieser Richtlinien werden verschiedene naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen gefördert, die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe ist maßnahmenabhängig und wird durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen kofinanziert. Es gibt eine jährliche Bagatellgrenze.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Verpflichtungen einhalten, die von naturschutzgerechter Bewirtschaftung bis zur Mitwirkung an Evaluierungen reichen. Es gibt klare Regeln für Änderungen der Verpflichtungen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung, wobei auch höhere Gewalt berücksichtigt wird.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Zuwendung muss jährlich elektronisch eingereicht werden, wobei die unteren Naturschutzbehörden die Bewilligungsstellen sind. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls jährlich nach Abschluss des Verpflichtungsjahres.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf den „Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen und wird durch mehrere EU-Verordnungen sowie nationale und Landesgesetze des GAP-Rechtsrahmens untermauert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.06. des jeweiligen Jahres

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltet von:

Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

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