Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes. Ziel ist die Eindämmung des Verlusts biologischer Vielfalt sowie der Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften. Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter können hierfür Zuschüsse erhalten.
Wer wird gefördert
Dieses Programm richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte sowie andere Landbewirtschafterinnen und Landbewirtschafter in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel ist es, den Verlust an biologischer Vielfalt einzudämmen und den Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften zu unterstützen.
Was wird gefördert
Im Rahmen dieser Richtlinien werden verschiedene naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen gefördert, die dem Erhalt der biologischen Vielfalt dienen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Höhe von der Art und dem Umfang der Maßnahme abhängt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe ist maßnahmenabhängig und wird durch die EU und das Land Nordrhein-Westfalen kofinanziert. Es gibt eine jährliche Bagatellgrenze.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte Verpflichtungen einhalten, die von naturschutzgerechter Bewirtschaftung bis zur Mitwirkung an Evaluierungen reichen. Es gibt klare Regeln für Änderungen der Verpflichtungen sowie Sanktionen bei Nichteinhaltung, wobei auch höhere Gewalt berücksichtigt wird.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Zuwendung muss jährlich elektronisch eingereicht werden, wobei die unteren Naturschutzbehörden die Bewilligungsstellen sind. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls jährlich nach Abschluss des Verpflichtungsjahres.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den „Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen und wird durch mehrere EU-Verordnungen sowie nationale und Landesgesetze des GAP-Rechtsrahmens untermauert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
30.06. des jeweiligen Jahres
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, Naturschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltet von:
Untere Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV), Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen