Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturV (GRW-Infra) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Der Freistaat Sachsen fördert über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Infra) Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie nicht-investive Maßnahmen. Ziel ist die Stärkung und Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft in Sachsen, beispielsweise durch die Erschließung von Gewerbegebieten oder die Förderung von Tourismuseinrichtungen. Antragsberechtigt sind vorrangig Gemeinden, Landkreise und gemeinnützige juristische Personen.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an öffentliche Gebietskörperschaften und gemeinnützige Organisationen im Freistaat Sachsen, die in die wirtschaftsnahe Infrastruktur investieren oder Maßnahmen zur Regionalentwicklung durchführen möchten. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und die Schaffung nachhaltiger Entwicklungsperspektiven.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Regionalentwicklung dienen. Dies umfasst sowohl investive Vorhaben wie den Bau von Gewerbegebieten und Tourismuseinrichtungen als auch nicht-investive Leistungen wie Regionalmanagement und die Erstellung von Entwicklungskonzepten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt, wobei die Höhe des Zuschusses von der Art des Vorhabens, der regionalen Priorität und weiteren Bedingungen abhängt. Es gibt eine Bagatellgrenze für investive Maßnahmen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Notwendigkeit der Maßnahme für die gewerbliche Wirtschaft, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln. Zudem müssen bestimmte Umweltaspekte in der Planung berücksichtigt werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren beginnt mit der Einreichung des Antrags vor Maßnahmenbeginn bei der Landesdirektion Sachsen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Einbeziehung relevanter Fachstellen.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm ist durch die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Richtlinie GRW Infra) vom 23. April 2024 legitimiert und basiert auf einer Vielzahl nationaler und europäischer Rechtsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
85 Prozent der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Tourismus, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Landesdirektion Sachsen
Zusätzliche Partner:
Landratsämter, IMAG Tourismus
Website: