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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Programm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft“ des Freistaates Sachsen bietet Unternehmen und gemeinnützigen wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen Investitionszuschüsse. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft voranzutreiben. Es fördert diverse Investitionen, die zur regionalen Entwicklung Sachsens beitragen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismussektors, sowie an gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken, dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen oder zu sichern und regionale Standortnachteile auszugleichen. Zudem sollen Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette an Investitionsvorhaben in der gewerblichen Wirtschaft und bei Forschungseinrichtungen. Dies umfasst unter anderem die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Modernisierung von Produktionsprozessen sowie CO2-reduzierende Investitionen. Für Forschungseinrichtungen werden Investitionen in den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen gefördert. Es sind sowohl sachkapitalbezogene als auch lohnkostenbezogene Zuschüsse möglich, wobei bestimmte Kostenkategorien als nicht förderfähig gelten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines Zuschusses, entweder sachkapitalbezogen oder lohnkostenbezogen. Die Beihilfehöchstsätze variieren je nach Unternehmensgröße, Fördergebiet und spezifischen Nachhaltigkeitsnachweisen und können für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent betragen. Für Forschungseinrichtungen liegt der Fördersatz bei 50 Prozent. Die Projekte müssen in der Regel innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen, ein Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und eine gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens mit einem Mindestanteil an Eigenbeiträgen. Zudem sind spezielle Regelungen für De-minimis-Beihilfen und Ausschlusskriterien zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die GRW-Förderung in Sachsen wird durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) koordiniert und bearbeitet. Antragsteller müssen ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme einreichen. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und bezieht bei größeren oder komplexeren Vorhaben einen internen Koordinierungsausschuss ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Rechtsgrundlagen

Die Förderung basiert auf einer Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, die ihrerseits auf einer umfassenden Sammlung von nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen fußt. Dazu gehören Artikel 91a des Grundgesetzes, das GRW-Gesetz und verschiedene EU-Verordnungen zu Beihilfen und Regionalbeihilfen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 50 Prozent

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Tourismus, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Prozessoptimierung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)