Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung Offen
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen. Die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung ermöglicht Darlehen von bis zu 5 Millionen Euro, um Vorhaben zu unterstützen, die die Voraussetzungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die Investitionen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur planen. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen durch Investitionen in die gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, die den Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) entsprechen. Besondere Schwerpunkte liegen auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Art und Umfang der Finanzierung
Die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung wird als Darlehen mit variablen Konditionen und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren vergeben. Die Förderung kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, mit einer Obergrenze von 5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Bedingungen und Voraussetzungen
Für die Inanspruchnahme der GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, der Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit und ein Eigenbeitrag von mindestens 25 Prozent bei gewerblichen Unternehmen. Zudem müssen die jeweiligen GRW-Förderbedingungen eingehalten werden.
Antragsverfahren
Der Antrag für die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung muss vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden. Nach Bewilligung wird ein Darlehensvertrag geschlossen.
Rechtsgrundlagen
Die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung basiert auf spezifischen Verfahrensgrundsätzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landeshaushaltsordnung und der EU-Beihilfeverordnung 651/2014.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
5.000.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Sonstige
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)