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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Ergänzungsdarlehensfinanzierung
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Darlehen zur Förderung von Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen. Die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung ermöglicht Darlehen von bis zu 5 Millionen Euro, um Vorhaben zu unterstützen, die die Voraussetzungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfüllen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die Investitionen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur planen. Ziel ist die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen durch Investitionen in die gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen, die den Kriterien der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) entsprechen. Besondere Schwerpunkte liegen auf Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.

Art und Umfang der Finanzierung

Die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung wird als Darlehen mit variablen Konditionen und einer maximalen Laufzeit von 20 Jahren vergeben. Die Förderung kann bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, mit einer Obergrenze von 5 Millionen Euro pro Vorhaben.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Inanspruchnahme der GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, der Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit und ein Eigenbeitrag von mindestens 25 Prozent bei gewerblichen Unternehmen. Zudem müssen die jeweiligen GRW-Förderbedingungen eingehalten werden.

Antragsverfahren

Der Antrag für die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung muss vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden. Nach Bewilligung wird ein Darlehensvertrag geschlossen.

Rechtsgrundlagen

Die GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung basiert auf spezifischen Verfahrensgrundsätzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landeshaushaltsordnung und der EU-Beihilfeverordnung 651/2014.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Website: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)