Mikrodarlehen zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Existenzgründer und Unternehmensnachfolger mit einem Mikrodarlehen von bis zu 25.000 €. Dieses Programm, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), richtet sich an natürliche Personen, die eine wirtschaftlich nachhaltige Vollexistenz in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen oder festigen möchten. Es bietet eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit in den ersten drei Jahren der Geschäftstätigkeit.
Wer wird gefördert
Das Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an natürliche Personen, die eine Existenzgründung planen, ein Unternehmen übernehmen oder ihre Geschäftstätigkeit innerhalb der ersten drei Jahre festigen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, den Aufbau wirtschaftlich nachhaltiger Vollexistenzen zu unterstützen, wobei der Hauptwohnsitz und der (künftige) Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern liegen müssen.
Was wird gefördert
Die Förderung in Mecklenburg-Vorpommern umfasst Gründungs- und Festigungsvorhaben innerhalb der ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Das Mikrodarlehen dient der Schließung einer Finanzierungslücke, wobei bestimmte Branchen und Tätigkeiten explizit von der Förderung ausgeschlossen sind. Das Ziel ist die Unterstützung der Marktfähigkeit von Produkten und Dienstleistungen.
Art und Umfang der Förderung
Das Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern wird als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt maximal 25.000 Euro. Es handelt sich um ein rückzahlbares Darlehen mit einem Zinssatz von vier Prozent pro Jahr auf die Restschuld und einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren, inklusive eines tilgungsfreien Jahres.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt des Mikrodarlehens in Mecklenburg-Vorpommern gelten spezifische Voraussetzungen, darunter der Nachweis kaufmännischer und fachlicher Qualifikationen sowie die Vorlage eines aussagefähigen Unternehmenskonzepts. Das Programm unterliegt der De-minimis-Regelung der EU und erfordert die Einhaltung von Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften des ESF+.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Mikrodarlehen ist schriftlich und formgebunden bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) in Schwerin einzureichen. Die Bewilligung erfolgt durch die GSA nach eigenem Ermessen und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und Nachweis der Geschäftstätigkeit.
Rechtsgrundlage
Das Mikrodarlehensprogramm in Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Mikrodarlehen, die durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erlassen wurde. Zusätzlich wird das Programm durch einschlägige EU-Verordnungen, das ESF Plus Programm 2021–2027 Mecklenburg-Vorpommern und die Landeshaushaltsordnung geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
25.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Existenzgründung & -festigung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)
Zusätzliche Partner:
Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern (Beratung)