Hamburger Klimafonds (#moinzukunft)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Hamburger Klimafonds (#moinzukunft) unterstützt Klimaschutz-, Klimaanpassungs- und Nachhaltigkeitsprojekte von gemeinwohlorientierten zivilgesellschaftlichen Initiativen und Einrichtungen in Hamburg. Er bietet einen niedrigschwelligen Zugang zu Zuschüssen von bis zu 20.000 € pro Projekt, um das Bewusstsein für den Klimawandel zu schärfen und konkrete Lösungsansätze zu fördern. Das Programm zielt darauf ab, CO2-Einsparungen und klimafreundliches Verhalten in der Stadtgesellschaft zu stärken.

Wer wird gefördert

Der Hamburger Klimafonds #moinzukunft richtet sich an gemeinwohlorientierte zivilgesellschaftliche Initiativen und Einrichtungen mit Sitz in Hamburg. Das Förderprogramm unterstützt Projekte, die sich den Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit widmen, um das Bewusstsein für die Folgen des Klimawandels zu schärfen und konkrete Lösungsansätze aufzuzeigen.

Was wird gefördert

Der Hamburger Klimafonds unterstützt Projekte mit klar dargelegtem Bezug zu Klimaschutz, Klimaanpassung oder Nachhaltigkeit im Kontext des Klimaschutzes. Gefördert werden Vorhaben mit pädagogischem, wissenschaftlichem, kulturellem, kommunikativem oder praktischem Ansatz, die CO2-Einsparungen oder klimafreundliches Verhalten fördern. Ausgeschlossen sind Investitionen und technische Maßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung. Projekte können bis zu 20.000 € pro Projekt und Jahr erhalten, wobei eine Bagatellgrenze von 1.000 € gilt. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ist erforderlich. Die maximale Projektdauer beträgt 12 Monate, Projekte müssen spätestens bis zum 31. August 2025 abgeschlossen sein.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung durch den Hamburger Klimafonds gelten spezifische Bedingungen wie die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und der bestimmungsgemäßen Mittelverwendung. Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung, da die Entscheidung durch eine Jury unter Berücksichtigung der verfügbaren Haushaltsmittel erfolgt.

Antragsverfahren

Der Antrag für den Hamburger Klimafonds #moinzukunft wird über ein Online-Formular bei der Hamburger Klimaschutzstiftung eingereicht. Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Fördergelder, wobei für kleinere Beträge ein vereinfachtes Verfahren möglich ist. Eine positive Entscheidung führt zu einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Antragsteller und der Stiftung.

Rechtsgrundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Hamburger Klimafonds ist die Förderrichtlinie #moinzukunft, die von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erlassen wurde. Die Bewirtschaftung erfolgt gemäß § 46 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Geschäftsordnung der Jury.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

200.000 € (2023), 200.000 € (2024)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Verwaltet von:

Hamburger Klimaschutzstiftung (HKS)

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