Hamburger Partizipationsfonds

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Der Hamburger Partizipationsfonds unterstützte gemeinnützige Organisationen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen in Hamburg. Sein primäres Ziel war es, die aktive Mitbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Politik und Gesellschaft zu stärken, indem er Kompetenzaufbau, Organisationsstärkung und Vernetzung förderte.

Wer wird gefördert – Zielgruppen und geographische Reichweite

Der Hamburger Partizipationsfonds richtete sich an gemeinnützige Organisationen und juristische Personen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg, die sich satzungsgemäß für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung engagieren. Das Programm zielte darauf ab, deren aktive Teilhabe und Einflussnahme auf politische und gesellschaftliche Angelegenheiten zu stärken.

Was wird gefördert – Inhalte und Projektarten

Der Fonds unterstützte Maßnahmen und Projekte, die den Aufbau von Kompetenzen zur Interessenvertretung, die Stärkung von Organisationsstrukturen, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung sowie den Zugang zu behindertenspezifischen Hilfsmitteln und Assistenzleistungen zum Ziel hatten.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projekt- und Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe betrug bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme, in Ausnahmefällen bis zu 12.000 Euro. Organisationen konnten jährlich bis zu 15.000 Euro für mehrere Maßnahmen erhalten, wobei Mikroprojekte bis zu 1.500 Euro gefördert werden konnten.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende mussten gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Hamburg sein, deren satzungsgemäßes Ziel die Förderung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung war. Projekte durften vor Antragstellung nicht begonnen worden sein, und die Zuwendungsempfänger waren zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Nachweisführung verpflichtet.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgte ausschließlich digital über die Antragsplattform der BürgerStiftung Hamburg, wobei jährliche Antragsfristen bekanntgegeben wurden. Ein Förderbeirat bewertete die Anträge und gab Förderempfehlungen an die Sozialbehörde, die die endgültige Entscheidung traf.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis des Hamburger Partizipationsfonds bildeten die Förderrichtlinie Hamburger Partizipationsfonds vom 2. Dezember 2022 und das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG), insbesondere §15a, welcher die Förderung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankerte.

Ähnliche Programme

#Hamburger Partizipationsfonds#Inklusion Hamburg#Selbstvertretung Behinderung#Förderung Menschen mit Behinderungen#Teilhabe Behinderung#Behindertengleichstellung Hamburg#Ehrenamt stärken#Organisationsentwicklung Behinderung#Netzwerken Behinderung#Assistenzleistungen Behinderung#Nachteilsausgleich Behinderung#Mikroförderung Hamburg#Sozialbehörde Projekte

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Maximal 5.000 € pro Maßnahme (bis zu 12.000 € in Ausnahmefällen), maximal 15.000 € pro Organisation/Jahr

Förderbudget

Förderbudget:

150.000 € jährlich

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Hamburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)

Verwaltet von:

BürgerStiftung Hamburg

Zusätzliche Partner:

Förderbeirat

0 x 0
XS