Hamburger Partizipationsfonds
Der Hamburger Partizipationsfonds unterstützte gemeinnützige Organisationen von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen in Hamburg. Sein primäres Ziel war es, die aktive Mitbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen in Politik und Gesellschaft zu stärken, indem er Kompetenzaufbau, Organisationsstärkung und Vernetzung förderte.
Wer wird gefördert – Zielgruppen und geographische Reichweite
Der Hamburger Partizipationsfonds richtete sich an gemeinnützige Organisationen und juristische Personen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg, die sich satzungsgemäß für Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretung engagieren. Das Programm zielte darauf ab, deren aktive Teilhabe und Einflussnahme auf politische und gesellschaftliche Angelegenheiten zu stärken.
Was wird gefördert – Inhalte und Projektarten
Der Fonds unterstützte Maßnahmen und Projekte, die den Aufbau von Kompetenzen zur Interessenvertretung, die Stärkung von Organisationsstrukturen, den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung sowie den Zugang zu behindertenspezifischen Hilfsmitteln und Assistenzleistungen zum Ziel hatten.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projekt- und Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe betrug bis zu 5.000 Euro pro Maßnahme, in Ausnahmefällen bis zu 12.000 Euro. Organisationen konnten jährlich bis zu 15.000 Euro für mehrere Maßnahmen erhalten, wobei Mikroprojekte bis zu 1.500 Euro gefördert werden konnten.
Bedingungen und Anforderungen
Antragstellende mussten gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Hamburg sein, deren satzungsgemäßes Ziel die Förderung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung war. Projekte durften vor Antragstellung nicht begonnen worden sein, und die Zuwendungsempfänger waren zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Nachweisführung verpflichtet.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgte ausschließlich digital über die Antragsplattform der BürgerStiftung Hamburg, wobei jährliche Antragsfristen bekanntgegeben wurden. Ein Förderbeirat bewertete die Anträge und gab Förderempfehlungen an die Sozialbehörde, die die endgültige Entscheidung traf.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Basis des Hamburger Partizipationsfonds bildeten die Förderrichtlinie Hamburger Partizipationsfonds vom 2. Dezember 2022 und das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG), insbesondere §15a, welcher die Förderung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen gesetzlich verankerte.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Maximal 5.000 € pro Maßnahme (bis zu 12.000 € in Ausnahmefällen), maximal 15.000 € pro Organisation/Jahr
Förderbudget:
150.000 € jährlich
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Hamburg (Deutschland)
Sektoren:
Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Verwaltet von:
BürgerStiftung Hamburg
Zusätzliche Partner:
Förderbeirat
Website: