Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk
Das Förderprogramm „Horizont Handwerk – Erfahrungsaustauschgruppen im Handwerk“ unterstützt Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg. Es fördert moderierte Veranstaltungen, bei denen Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe zukunftsrelevante Themen diskutieren und Erfahrungen austauschen, um deren betrieblichen Horizont zu erweitern und Innovationen anzustoßen.
Wer wird gefördert
Handwerkskammern, Landesinnungs- und Fachverbände des Handwerks sowie Kreishandwerkerschaften in Baden-Württemberg können Zuschüsse für moderierte Erfahrungsaustauschgruppen erhalten. Das Programm zielt darauf ab, Inhaber, Führungs- und Fachkräfte kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe in Baden-Württemberg zu zukunftsrelevanten Themen zu sensibilisieren und den Wissenstransfer zu fördern. Die Gruppen sollen den betrieblichen Horizont erweitern und kooperative Geschäftsmodelle anregen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt die Durchführung von Erfahrungsaustauschgruppen zu zukunftsrelevanten Themen sowie optional die Erstellung einer Dokumentation der Erkenntnisse für den Wissenstransfer an Handwerksbetriebe. Die Themenschwerpunkte umfassen Digitalisierung, Innovation, Kooperation, Personal, Strategie und Transformation sowie Nachhaltigkeit, Energiewende und Klimaschutz.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Deckung der Kosten für externe Moderation und Referenten sowie optional für die Dokumentation der Gruppenergebnisse. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Dauer der Sitzung und deckt einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Kosten der Dokumentation ab.
Konditionen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen bezüglich der Zielgruppe, der Gruppengröße und -zusammensetzung erfüllen. Zudem sind Publizitätspflichten, die Beachtung von Vergabevorschriften und bestimmte Budgetrestriktionen zu beachten. Eine Doppelförderung durch andere öffentliche Zuwendungen ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk, einzureichen. Die Bearbeitung der Zuschussanträge erfolgt in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs. Die Bewilligung erfolgt erst nach Prüfung und positivem Bescheid, wobei Lieferungs- und Leistungsverträge erst danach abgeschlossen werden dürfen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „ERFA-Gruppen – Horizont Handwerk“ basiert auf dem Gesetz zur Mittelstandsförderung und wird als Modellvorhaben im Rahmen der Initiative „Horizont Handwerk“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus durchgeführt. Es unterliegt den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
4.500 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Erneuerbare Energien, Sonstige
Begünstigte:
Handwerksbetriebe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Planung, Sensibilisierungskampagnen, Prozessoptimierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 41 – Mittelstand und Handwerk