Leistungssteigerung im Handwerk
Der Freistaat Thüringen fördert die Leistungssteigerung im Handwerk durch Unterstützung von Handwerksorganisationen und die Anerkennung herausragender Leistungen von Meisterabsolventen. Das Programm umfasst Zuschüsse für Einzelprojekte, die Durchführung von Landesleistungswettbewerben der Handwerksjugend sowie die Vergabe eines Meisterbonus und einer Meisterprämie. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit und Fachkräftesicherung im Thüringer Handwerk zu stärken.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an Handwerksorganisationen in Thüringen sowie an Meisterabsolventen und Handwerkskammern. Es zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Thüringer Handwerks zu steigern, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und herausragende Leistungen im Handwerk anzuerkennen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Leistungssteigerung im Handwerk, einschließlich Einzelprojekte von Handwerksorganisationen, praktische Leistungswettbewerbe der Handwerksjugend sowie die Vergabe des Meisterbonus und der Meisterprämie. Die Förderung ist auf bestimmte thematische Schwerpunkte und Kostenarten begrenzt.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die als Anteilsfinanzierung für Projekte oder als Festbetragsfinanzierung für den Meisterbonus und die Meisterprämie gewährt werden. Die Höhe der Förderung variiert je nach Fördergegenstand.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung von Zuwendungen unterliegt spezifischen rechtlichen und operativen Bedingungen, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dazu gehören Anforderungen an die Gesamtfinanzierung, die Einhaltung von Melde- und Dokumentationspflichten sowie Ausschlusskriterien.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt in mehreren Schritten, beginnend mit der Einreichung formgebundener Anträge bei der Thüringer Aufbaubank. Für Einzelprojekte ist in der Regel ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Bewilligung und Abruf, wobei für Boni und Prämien feste Stichtage für die Beantragung durch die Handwerkskammern bestehen.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie und wird durch verschiedene haushaltsrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Bestimmungen des Freistaates Thüringen untermauert, die die Vergabe, Verwaltung und Kontrolle der Zuwendungen regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; 1.000 € (Meisterbonus); zusätzlich 1.000 € (Meisterprämie)
Einsendeschluss:
31.10.2025, 31.05.2026
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Handwerk
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Umsetzung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Website: