Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft (Handwerk Innovativ)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bayerische Förderprogramm „Handwerk Innovativ“ unterstützt Handwerksorganisationen und Forschungseinrichtungen bei der Entwicklung und Implementierung neuer Technologien für die bayerische Handwerkswirtschaft. Es fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die darauf abzielen, Handwerksbetriebe an digitale Automatisierung, neue Produktionsverfahren und die Erschließung neuer Märkte heranzuführen. Das Programm soll die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks nachhaltig stärken und den Technologietransfer in die Praxis sicherstellen.

Wer wird gefördert?

Das Förderprogramm „Handwerk Innovativ“ richtet sich an Kooperationspartner im Bereich der Handwerkswirtschaft in Bayern. Es unterstützt Verbundvorhaben zwischen Handwerksorganisationen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern und Forschungseinrichtungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe durch die Integration neuer Technologien zu stärken. Die Förderung ist auf nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgerichtet und soll den Technologietransfer sicherstellen.

Was wird gefördert?

Das Programm „Handwerk Innovativ“ fördert innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der angewandten Forschung, die neue Technologien für die Handwerkswirtschaft erschließen. Dies umfasst spezifische Themenbereiche wie digitale Automatisierung, die Integration neuer Produktionsprozesse und die Entwicklung digital gestützter Dienstleistungen, wobei nur direkt projektbezogene Personal- und Sachausgaben förderfähig sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Mittelzuweisungen für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten. Die Förderintensität variiert je nach Art der antragstellenden Einrichtung, wobei hochschulgebundene Forschungseinrichtungen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten können. Für eine Förderung müssen die Gesamtausgaben des Vorhabens mindestens 50.000 Euro betragen, und die maximale Projektlaufzeit ist auf drei Jahre begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Ausrichtung auf nichtwirtschaftliche Tätigkeiten und eine nachweisliche Innovationshöhe gemäß OECD Oslo Manual. Kooperationsvereinbarungen sind obligatorisch, und es gelten bestimmte beihilferechtliche sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen. Zudem sind Eigenmittel einzusetzen und die Ergebnisse öffentlich zugänglich zu machen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm „Handwerk Innovativ“ ist formgebunden und kann elektronisch eingereicht werden, wobei die Handwerksorganisationen die Anträge koordinieren und gebündelt einreichen. Die zuständige Bezirksregierung ist die Bewilligungsbehörde, die über die Anträge entscheidet und die Mittel auszahlt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Handwerk Innovativ“ basiert auf den Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms für die Erschließung neuer Technologien im Bereich der Handwerkswirtschaft, die vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erlassen wurden. Diese Richtlinien sind mit den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Bayerns und dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation abgestimmt.

Ähnliche Programme

#Handwerk Innovativ#Technologieerschließung Handwerk#Forschung und Entwicklung Handwerk#Digitale Automatisierung Handwerk#Handwerkswirtschaft Bayern#Industrie 4.0 Handwerk#Pilotprojekte Handwerk#Förderung Handwerksbetriebe#Technologietransfer Handwerk#Angewandte Forschung Bayern#Kooperation Handwerksorganisationen#Innovationsförderung Bayern#Wettbewerbsfähigkeit Handwerk

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, bei hochschulgebundenen Forschungseinrichtungen 100 Prozent. Mindestens 50.000 Euro Gesamtausgaben pro Vorhaben.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Handwerkswirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von:

zuständige Bezirksregierung Bayern

0 x 0
XS