Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) bietet Unternehmen und Forschungseinrichtungen in Bayern Zuschüsse für gemeinsame Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben. Der Fokus liegt auf Schlüsseltechnologien und der Stärkung des Innovationspotenzials, insbesondere im Mittelstand, um Wachstum und Beschäftigung in Bayern nachhaltig zu sichern. Das Programm ist auf Kooperationen und die Umsetzung hochinnovativer Projekte ausgerichtet.

Wer wird gefördert

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) unterstützt Unternehmen und mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen in Bayern bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI). Die Förderung zielt darauf ab, das Innovationspotenzial, insbesondere von KMU, zu stärken und den Wissens- und Technologietransfer zu intensivieren. Ziel ist die Sicherung und der Ausbau von Wachstum und Beschäftigung in Bayern durch Innovationsführerschaft.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI) als Verbundvorhaben in den Bereichen industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Schlüsseltechnologien in definierten Handlungsfeldern. In Ausnahmefällen können auch Machbarkeitsstudien vor solchen Vorhaben unterstützt werden. Nicht gefördert werden Vorhaben, die bereits begonnen wurden oder wesentlich im Auftrag nicht beteiligter Dritter erfolgen.

Art und Umfang der Förderung

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm gewährt Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderhöhe richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Art des Antragstellers, wobei für Verbundvorhaben unter bestimmten Bedingungen Zuschläge möglich sind. Eine angemessene Eigenbeteiligung ist stets erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter Kooperationserfordernisse, Innovationsgrad und die Durchführung in Bayern. Es gelten zudem haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie EU-Beihilferegeln, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Antragsteller müssen über ausreichende Bonität und Eigenmittel verfügen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Bayerische Verbundforschungsprogramm ist in Förderlinien strukturiert und erfolgt elektronisch über das ELAN-System. Die Antragstellung ist an veröffentlichte Termine in Förderaufrufen gebunden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger oder dem Förderlotsen wird empfohlen, um eine optimale Unterstützung im Prozess zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Bayerische Verbundforschungsprogramm ist auf einer speziellen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie begründet. Es unterliegt den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Bayerns und den relevanten EU-Beihilfevorschriften, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die offiziellen Texte sind über die genannten Bekanntmachungen und die Internetplattformen des Ministeriums zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50 %

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Verwaltet von:

Projektträger Bayern, Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH

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