Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt mit der Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG) Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Das Programm, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), zielt darauf ab, die Energiewende in Hessen voranzutreiben. Es adressiert kommunale Infrastrukturen, innovative Technologien, Energiekonzepte und Beratungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert

Die Förderrichtlinie zur energetischen Förderung in Hessen richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellern, die Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien im gesamten Landesgebiet umsetzen möchten. Dies umfasst natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, kleine und mittlere Unternehmen sowie wissenschaftliche und Bildungseinrichtungen. Die Hauptziele sind die Deckung des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen bis 2050, die Erhöhung der Sanierungsquote und die Begrenzung klimawandelbedingter Auswirkungen, um eine sichere, umweltschonende und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Hessen. Dies reicht von investiven Maßnahmen in Kommunen und bei Unternehmen über die Entwicklung innovativer Energietechnologien und die Erstellung umfassender Energiekonzepte bis hin zu Maßnahmen zur Energieberatung und Qualifikationsvermittlung. Spezifische Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten, dem Ausbau von Energieeffizienz-Netzwerken und der Umsetzung von integrierten Quartierskonzepten für die Energiewende.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes erfolgt hauptsächlich als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe je nach Vorhaben und Antragsteller variiert und bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erreichen kann. Für Projekte im Mietwohnungsbau sind auch Zins- oder Tilgungszuschüsse auf Darlehen möglich. Die Mindestförderhöhe liegt typischerweise bei 5.000 Euro, für EFRE-kofinanzierte Projekte bei 25.000 Euro, und die Projektlaufzeiten sind in der Regel auf ein bis drei Jahre begrenzt, können aber auch länger sein, wenn eine Zweckbindung von bis zu 15 Jahren für Investitionen erforderlich ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung einer Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes ist an umfassende Bedingungen geknüpft, die von rechtlichen Voraussetzungen und Beihilferegelungen bis hin zu spezifischen Anforderungen an die Antragstellung und Projektdurchführung reichen. Dazu gehören das Einhalten von Vergabebestimmungen, das Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns und die Einhaltung der EU-Beihilferegeln wie der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und der De-minimis-Verordnung. Projekte müssen zudem zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen beitragen und eine wirtschaftliche Effizienz nachweisen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes ist vor Projektbeginn bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einzureichen. Für bestimmte Projekte, insbesondere innovative Energietechnologien und kommunale Energiekonzepte, ist vorab eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur fachlichen Bewertung vorzulegen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ermessensbasiert im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel, und die Auszahlung der Mittel erfolgt in der Regel nachschüssig nach Prüfung der Verwendungsnachweise.

Rechtsgrundlage

Die energetische Förderung in Hessen basiert auf den Richtlinien des Landes Hessen zum Hessischen Energiegesetz (HEG) vom 9. Oktober 2019, die zuletzt am 1. November 2023 geändert wurden. Diese Richtlinien definieren die Ziele, Inhalte und allgemeinen Förderbestimmungen. Zusätzlich wird die Förderung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) mitgetragen, dessen rechtliche Grundlagen durch EU-Verordnungen und das Operationelle Programm für Hessen gegeben sind. Das Programm unterliegt dem hessischen Subventionsgesetz und den Vorschriften der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Regierungsbezirke Kassel und Gießen, Odenwaldkreis, Odenwaldgemeinden Landkreis Bergstraße und Darmstadt-Dieburg, Biblis)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

Hessen Agentur GmbH, Landesenergieagentur Hessen (LEA), Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Website:

WI Bank

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