Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Hessen bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Initiative unterstützt den Neubau und Ersterwerb sowie die Modernisierung von Mietwohnungen in ausgewiesenen Gebieten durch zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse. Ziel ist es, den nachhaltigen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken und spezifische Wohnformen zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in Hessen preisgünstigen Mietwohnraum schaffen oder modernisieren möchten. Die Unterstützung zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Studierende und Auszubildende in spezifischen Verdichtungsgebieten bereitzustellen.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt den Neubau, Ersterwerb und die Modernisierung von Mietwohnungen. Besondere Zuschläge gibt es für rollstuhlgerechte Wohnungen, Gemeinschaftsräume und Aufzüge. Auch Bauvorhaben, die hohe Effizienzhausstandards erreichen, erhalten zusätzliche Förderung. Die Maßnahmen müssen mit einem wesentlichen Bauaufwand verbunden sein.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Baudarlehen und Finanzierungszuschüssen. Die Höhe der Darlehen ist pauschaliert und richtet sich nach der Wohnfläche und den örtlichen Bodenpreisen. Zusätzlich gibt es Zuschläge für besondere Ausstattungen wie Rollstuhlgerechtigkeit, Gemeinschaftsräume und Aufzüge sowie für Projekte mit hohem Effizienzstandard. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beeinflusst die Höhe des Finanzierungszuschusses und die Zinsfestschreibung.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an strikte Bedingungen geknüpft, darunter Einkommensgrenzen für Mieter, Mietpreisbindungen und Belegungsrechte. Die Bauherrschaft muss eine Eigenleistung erbringen, und die Kommune muss sich in der Regel finanziell beteiligen. Bestimmte technische Vorgaben sind einzuhalten, und die Förderung unterliegt Prüfrechten sowie Kumulierungsverboten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst erfolgt eine Anmeldung des Bauvorhabens bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag nach Bestätigung der Aufnahme ins Programm. Die Anträge werden von der Wohnraumförderungsstelle vorgeprüft und an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weitergeleitet, die über die Förderzusage entscheidet.

Rechtsgrundlage

Die Soziale Mietwohnraumförderung in Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wird durch eine Reihe landesrechtlicher Gesetze und Verordnungen legitimiert und geregelt. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Fördermitteln zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

zwischen 1.200,00 € und 2.600,00 € je Quadratmeter Wohnfläche als Darlehen, zuzüglich Zuschläge und Finanzierungszuschuss von bis zu 40%

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Hessen

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau, Modernisierung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Markteinführung, Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

Kommunen, örtlich zuständiges Studierendenwerk

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