Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen
Das Land Hessen bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Schaffung von preisgünstigem Mietwohnraum für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Initiative unterstützt den Neubau und Ersterwerb sowie die Modernisierung von Mietwohnungen in ausgewiesenen Gebieten durch zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse. Ziel ist es, den nachhaltigen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken und spezifische Wohnformen zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die in Hessen preisgünstigen Mietwohnraum schaffen oder modernisieren möchten. Die Unterstützung zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Studierende und Auszubildende in spezifischen Verdichtungsgebieten bereitzustellen.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm unterstützt den Neubau, Ersterwerb und die Modernisierung von Mietwohnungen. Besondere Zuschläge gibt es für rollstuhlgerechte Wohnungen, Gemeinschaftsräume und Aufzüge. Auch Bauvorhaben, die hohe Effizienzhausstandards erreichen, erhalten zusätzliche Förderung. Die Maßnahmen müssen mit einem wesentlichen Bauaufwand verbunden sein.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Baudarlehen und Finanzierungszuschüssen. Die Höhe der Darlehen ist pauschaliert und richtet sich nach der Wohnfläche und den örtlichen Bodenpreisen. Zusätzlich gibt es Zuschläge für besondere Ausstattungen wie Rollstuhlgerechtigkeit, Gemeinschaftsräume und Aufzüge sowie für Projekte mit hohem Effizienzstandard. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beeinflusst die Höhe des Finanzierungszuschusses und die Zinsfestschreibung.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an strikte Bedingungen geknüpft, darunter Einkommensgrenzen für Mieter, Mietpreisbindungen und Belegungsrechte. Die Bauherrschaft muss eine Eigenleistung erbringen, und die Kommune muss sich in der Regel finanziell beteiligen. Bestimmte technische Vorgaben sind einzuhalten, und die Förderung unterliegt Prüfrechten sowie Kumulierungsverboten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst erfolgt eine Anmeldung des Bauvorhabens bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag nach Bestätigung der Aufnahme ins Programm. Die Anträge werden von der Wohnraumförderungsstelle vorgeprüft und an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weitergeleitet, die über die Förderzusage entscheidet.
Rechtsgrundlage
Die Soziale Mietwohnraumförderung in Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Landes Hessen und wird durch eine Reihe landesrechtlicher Gesetze und Verordnungen legitimiert und geregelt. Sie bildet den rechtlichen Rahmen für die Bereitstellung von Fördermitteln zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
zwischen 1.200,00 € und 2.600,00 € je Quadratmeter Wohnfläche als Darlehen, zuzüglich Zuschläge und Finanzierungszuschuss von bis zu 40%
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Hessen
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Wohnungsbau, Modernisierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Produktentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Markteinführung, Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung, Grundlagenforschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner:
Kommunen, örtlich zuständiges Studierendenwerk