Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Hessen fördert den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Studierende und Auszubildende. Durch zinsgünstige Baudarlehen und Finanzierungszuschüsse soll bezahlbarer Wohnraum geschaffen und die Wohnungsversorgung verbessert werden. Die Förderung ist an Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft und erfordert oft eine kommunale Beteiligung.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geographische Ausrichtung der Wohnraumförderung

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche und juristische Personen, die neuen oder modernisierten Mietwohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie für Studierende und Auszubildende schaffen möchten. Die Förderung ist auf das Land Hessen beschränkt und verfolgt das Ziel, die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen.

Was wird gefördert: Projektarten, Themen und Kosten

Das Programm fördert den Neubau und den Ersterwerb von zur Vermietung bestimmten Wohnungen sowie die Modernisierung von Mietwohnungen, sofern mindestens vier Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für spezifische Einkommensgruppen sowie für Studierende und Auszubildende. Förderfähig sind zudem Modellprojekte, die innovative Konzepte im Wohnungsbau testen.

Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Unterstützung und Konditionen

Das Programm bietet zinsgünstige Baudarlehen kombiniert mit Finanzierungszuschüssen an. Die Höhe der Förderung variiert je nach Einkommensgruppe der Mieter und den örtlichen Bodenpreisen. Zudem gibt es Zuschläge für besondere Ausstattungen wie rollstuhlgerechte Wohnungen, Gemeinschaftsräume oder Aufzüge. Die Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung beeinflusst die Höhe des Finanzierungszuschusses.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Verpflichtungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter Einkommensgrenzen für Mieter, Mindestanzahl an Wohneinheiten und eine kommunale Finanzierungsbeteiligung. Die geförderten Wohnungen unterliegen Mietpreis- und Belegungsbindungen. Es gibt spezifische Anforderungen an die Bonität der Bauherrschaft und die technische Ausführung der Vorhaben. Die Fördermaßnahme gilt nicht als staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einer Anmeldung des Bauvorhabens bei der zuständigen Wohnraumförderungsstelle. Nach Bestätigung der Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt die Einreichung des förmlichen Förderantrags bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die für die Bewilligung zuständig ist.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche Verankerung und Regelwerke

Die soziale Mietwohnraumförderung in Hessen basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung vom 10. Mai 2023. Sie wird durch mehrere hessische Gesetze und Verordnungen legitimiert und unterliegt den Bestimmungen der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Die Richtlinie definiert die Förderziele, -maßnahmen und -voraussetzungen detailliert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen 1.700 € und 2.500 € je Quadratmeter Wohnfläche für Haushalte mit geringem Einkommen, 1.200 € und 2.000 € für Haushalte mit mittlerem Einkommen, und 1.800 € und 2.600 € für studentische Haushalte/Auszubildende. Hinzu kommen Zuschläge: 150 € je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche für rollstuhlgerechte Wohnungen, 500 € je Quadratmeter für Gemeinschaftsräume, und ein Zusatzdarlehen von 3.500 € je geförderter Wohnung (max. 45.000 € pro Aufzug) für Aufzüge. Zusätzlich wird ein Finanzierungszuschuss von 20 %, 30 % oder 40 % des bewilligten Förderdarlehens gewährt, abhängig von der Bindungsdauer. Bei Effizienzhausstandard 40 erhöht sich der Finanzierungszuschuss um 150 € je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche.

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Haushalte mit geringem Einkommen, Haushalte mit mittlerem Einkommen, studentische Haushalte, Haushalte von Auszubildenden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen, Kommunen, örtlich zuständiges Studierendenwerk

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