Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt intersektorale Gesundheitsnetzwerke bei der Vernetzung mittels digitaler und telemedizinischer Anwendungen. Ziel ist es, die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung zu verbessern und die Kooperation zwischen verschiedenen Gesundheitssektoren zu stärken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Sach- und Personalausgaben sowie Gemeinkosten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm "Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke" in Hessen richtet sich an bestehende intersektorale Gesundheitsnetzwerke mit Sitz in Hessen. Ziel ist es, die Qualität und Zugänglichkeit der Gesundheitsversorgung durch digitale und telemedizinische Vernetzung zu verbessern und die Kooperation zwischen verschiedenen Gesundheitssektoren zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Sachausgaben für Hard- und Software sowie projektbezogene Personalausgaben zur digitalen Vernetzung intersektoraler Gesundheitsnetzwerke in Hessen. Es zielt auf innovative, praxisorientierte Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch digitale Technologien ab, schließt aber Studien und rein betriebswirtschaftliche Vorhaben aus.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Der Zuschuss beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einem Maximum von 200.000 Euro für eine maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten. Eine erhöhte Förderung von 60% ist möglich, wenn das Gesundheitsnetzwerk an der Umsetzung eines Landeskonzepts beteiligt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen vor Vorhabenbeginn einen Nachweis des freiwilligen Zusammenschlusses (z.B. Konsortialvertrag) vorlegen. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung der EU, mit einem Höchstbetrag von 200.000 Euro über drei Steuerjahre. Es sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten, und Vergabe- sowie Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens per E-Mail und postalisch an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einzureichen, unter Verwendung spezifischer Formulare. Die Auswahl der Projekte erfolgt fortlaufend nach pflichtgemäßem Ermessen und basierend auf Kriterien wie Nutzen, Zweck, Technologieeinsatz und Nachhaltigkeit.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms bildet die "Richtlinie zur Förderung telemedizinischer intersektoraler Gesundheitsnetzwerke" vom 17. Oktober 2023. Ergänzt wird dies durch Regelungen des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes, der Hessischen Landeshaushaltsordnung und die EU-De-minimis-Verordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Gesundheitswesen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Evaluierung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Verwaltet von:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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