Förderung der regionalen Entwicklung – Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)
Das Land Hessen fördert gezielt die Bildung und Weiterentwicklung von Clusternetzwerken, um die Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit regionaler Akteure zu stärken. Dieses Programm unterstützt Kooperationen zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen in vier Entwicklungsphasen – von der Vorbereitung bis zur Weiterentwicklung innovativer Vorhaben – durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. Es zielt darauf ab, den Technologietransfer und den Austausch von Wissen innerhalb und zwischen Branchen zu intensivieren.
Wer wird gefördert?
Dieser Abschnitt beschreibt die Zielgruppen und den geografischen Fokus des Förderprogramms "Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)" in Hessen. Es wird dargelegt, welche Einrichtungen antragsberechtigt sind, einschließlich verschiedener Organisationstypen und Unternehmen, und der regionale Geltungsbereich innerhalb Hessens festgelegt. Das Programm zielt darauf ab, die regionale und überregionale Zusammenarbeit sowie die Innovationsfähigkeit der Beteiligten zu stärken.
Was wird gefördert?
Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten und Aktivitäten, die im Rahmen des Programms "Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)" förderfähig sind. Es werden die verschiedenen Entwicklungsphasen von der Vorbereitung bis hin zu fortgeschrittenen innovativen Vorhaben abgedeckt und die förderfähigen Kosten sowie der Fokus auf die Stärkung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der Cluster präzisiert.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Unterstützung durch das Programm "Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)" und informiert über die Art der Förderung, die maximalen Beträge pro Phase sowie die üblichen Projektlaufzeiten. Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse als Projektförderung, basierend auf einem Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Auflagen und Voraussetzungen für Antragsteller und Begünstigte des Förderprogramms "Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)". Er umfasst spezifische Förderkriterien, Regeln für Konsortien, die Einhaltung von De-minimis-Beihilfevorschriften, Budgetbestimmungen und allgemeine Betriebsbestimmungen für geförderte Clusternetzwerke.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt erläutert den Prozess der Antragstellung für das Programm "Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)", einschließlich der Einreichungsrichtlinien und Auswahlkriterien für spezifische Phasen. Anträge werden im Allgemeinen bei der WIBank eingereicht, wobei für bestimmte fortgeschrittene Phasen thematische Aufrufe ein wettbewerbsorientiertes Auswahlverfahren gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt umreißt den grundlegenden rechtlichen und offiziellen Rahmen, der das Förderprogramm "Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)" autorisiert, etabliert und steuert. Er benennt die primäre Quelle seiner Legitimität und alle wichtigen übergreifenden Vorschriften, die seinen Betrieb prägen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 700.000 EUR
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Hessen (Fördergebiete der GRW und EFRE-Vorranggebiete)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Skalierung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Website: