Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und aus Landesmitteln die Modernisierung und Weiterentwicklung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten. Ziel ist es, die Ausbildungsbereitschaft von KMU zu stärken und die berufliche Weiterbildung zu verbessern, unter anderem durch Investitionen in Bau- und Ausstattungsvorhaben sowie Modellvorhaben zur Entwicklung von Kompetenzzentren.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten in Hessen und zielt darauf ab, die Ausbildungslandschaft zu modernisieren und weiterzuentwickeln. Es werden sowohl juristische Personen des öffentlichen als auch des privaten Rechts unterstützt, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Die primäre geografische Ausrichtung ist Hessen, mit bestimmten Ausnahmen für Standorte außerhalb des Landes.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in die Infrastruktur von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten sowie Modellvorhaben zur Entwicklung von Kompetenzzentren. Die Förderung umfasst Bau- und Ausstattungsvorhaben sowie spezifische Personal- und Sachausgaben für innovative Projekte. Ausgeschlossen sind hingegen laufende Betriebskosten und der Erwerb von Grundstücken.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung variiert je nach Vorhaben und Fördergebiet und ist an einen angemessenen Eigenanteil gekoppelt. Es gibt Mindestgrenzen für förderfähige Ausgaben, und die Finanzierung kann sowohl durch EFRE-Mittel als auch durch Landesmittel erfolgen.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung erfordert eine frühzeitige Anzeige und erfolgt elektronisch. Besondere Bedingungen bestehen für die Lernortkooperation und die Nachweisführung der Wirtschaftlichkeit. Das Programm unterliegt strengen beihilferechtlichen Regelungen, wobei die Förderung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten selbst nicht als Beihilfe eingestuft wird. Zudem sind umfassende Transparenz- und Dokumentationspflichten einzuhalten.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess beginnt mit einer frühzeitigen Anmeldung beim zuständigen Ministerium, gefolgt von einer elektronischen Einreichung bei der Bewilligungsbehörde. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt nach einer fachlichen Beurteilung durch spezialisierte Dienststellen, gegebenenfalls unter Einbeziehung von Beratungsgremien oder Fachgutachtern, um die Förderwürdigkeit und -fähigkeit zu prüfen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Hessischen EFRE-Förderrichtlinie 21+ und wird durch europäische und nationale Gesetze und Verordnungen legitimiert. Die Richtlinie legt die spezifischen Förderbestimmungen fest und stellt sicher, dass die gewährten Zuwendungen im Einklang mit den geltenden Beihilferegelungen stehen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (GRW-Fördergebiete); bis zu 50% für Kompetenzzentren; Förderfähige Ausgaben > 500.000 € (Bau) / > 100.000 € (Ausstattung) bei EFRE-Mitteln, > 50.000 € (Bau) / > 10.000 € (Ausstattung) bei Landesmitteln.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2031

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen, (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten, Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht gewinnorientierte juristische Personen des Privatrechts

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Zusätzliche Partner:

EFRE-Verwaltungsbehörde, HA Hessen Agentur GmbH, LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH, Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Hessischer Handwerkstag (HHT), ABB-Ausschuss, Beratungsgremium

Website:

WI Bank

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