Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser stehen Offen
Das Land Hessen unterstützt Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Zweckverbände bei der Verbesserung und dem Erhalt der Oberflächen- und Grundwasserqualität. Das Programm bietet Zuschüsse für Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen, insbesondere im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung und innovativer Verfahren zur Reduzierung von Gewässerbelastungen.
Wer wird gefördert
Diese Förderung des Landes Hessen richtet sich spezifisch an öffentliche und quasi-öffentliche Institutionen, die im Bereich des Gewässerschutzes aktiv sind. Ziel ist es, die Qualität hessischer Oberflächen- und Grundgewässer gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie nachhaltig zu verbessern oder zu erhalten.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen, die direkt der Verbesserung der Wasserqualität in Hessen dienen, insbesondere im Bereich der kommunalen Abwasserbehandlung. Dies umfasst sowohl bauliche Anpassungen an Kläranlagen als auch innovative Ansätze zur Reduzierung von Stoffbelastungen.
Art und Umfang der Finanzierung
Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, die einen signifikanten Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben decken. Die genaue Förderhöhe ist prozentual gestaffelt und kann je nach Art der Maßnahme variieren. Eine spezifische maximale Fördersumme pro Projekt wird nicht genannt, jedoch wird die Förderquote transparent kommuniziert.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Auflagen geknüpft, um die Effizienz und den Erfolg der Maßnahmen sicherzustellen. Diese umfassen Anforderungen an die Erforderlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorhaben, die Abstimmung mit Behörden sowie die Einhaltung von Zweckbindungsfristen und Vergaberechten. Eine transparente Weiterleitung der Mittel an Dritte ist unter bestimmten Vorgaben möglich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diese Förderung ist mehrstufig und erfordert eine enge Abstimmung mit den zuständigen Wasserbehörden. Es beginnt mit einer Meldung der Maßnahmen, gefolgt von einer Priorisierung und der formellen Antragstellung bei der unteren Wasserbehörde, die den Antrag prüft und an die WIBank weiterleitet.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hessen basiert auf einer spezifischen Richtlinie und wird durch diverse hessische Landesgesetze und -verordnungen sowie Bundesgesetze untermauert. Diese Regelwerke gewährleisten die rechtliche Legitimation und die ordnungsgemäße Durchführung des Programms.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
40-60% der zuwendungsfähigen Ausgaben (60-80% für Maßnahmen zur Spurenstoffelimination)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Germany)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Förderbereiche:
Infrastruktur, Prozessoptimierung, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Verwaltet von: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner: zuständige untere Wasserbehörde bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, Regierungspräsidien
Website: Kreisnavigator