Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen unterstützt mit Mitteln aus der Hessischen Umweltlotterie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Biologische Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz. Das Programm trägt zur Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie bei und bietet Zuschüsse für eine breite Palette von Antragstellern im hessischen Raum.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie“ des Landes Hessen unterstützt natürliche Personen, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzvereinigungen sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts bei Umweltschutzvorhaben. Die Förderung zielt auf den Schutz der Umwelt und natürlicher Lebensgrundlagen in Hessen ab.

Was wird gefördert

Das Programm „Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie“ des Landes Hessen finanziert Projekte in den Bereichen biologische Vielfalt, Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz. Es werden direkte Projektausgaben, Grunderwerb und in bestimmten Fällen auch Eigenarbeitsleistungen unterstützt, um den Erhalt und die Wiederherstellung natürlicher Lebensgrundlagen zu fördern.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderhöhe beträgt bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, für Landschaftspflegeverbände und Naturschutzvereinigungen bis zu 90%. Der Zuschuss muss mindestens 2.500 EUR betragen, während natürliche Personen maximal 5.000 EUR und andere Antragstellende maximal 25.000 EUR erhalten können, mit Ausnahmen in besonders begründeten Fällen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragstellende müssen ihr Vorhaben in Hessen durchführen. Fachplanerische Aussagen sind oft erforderlich, und es gibt spezifische Kriterien für die Förderfähigkeit von Arten und Lebensräumen basierend auf der „Hessen-Liste“. Maßnahmen, für die bereits eine rechtliche Verpflichtung des Landes besteht, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Lotterie-Erlöse und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.

Antragsverfahren

Anträge sind schriftlich vor Beginn der Maßnahme an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zu stellen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel. Bei gleicher Eignung entscheidet der Eingang des vollständigen Antrags.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie“, ergänzt durch Regelungen der Hessischen Landeshaushaltsordnung und des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Es handelt sich um Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Verwaltet von:

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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