Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte (Zukunft Innenstadt)
Das Programm 'Zukunft Innenstadt' des Landes Hessen unterstützt Kommunen dabei, ihre Innenstädte und Ortskerne nachhaltig zu beleben und Arbeitsplätze zu sichern. Es bietet Zuschüsse für vielfältige Maßnahmen, die zur Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der urbanen Zentren beitragen und die Folgen der Corona-Pandemie abmildern sollen.
Wer wird gefördert
Das Land Hessen fördert Kommunen, die Vorhaben zur nachhaltigen Belebung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Innenstädten und Ortskernen planen. Die Förderung zielt darauf ab, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit dieser Bereiche zu sichern und die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern.
Was wird gefördert
Das Programm 'Zukunft Innenstadt' unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die nachhaltige Entwicklung und Belebung hessischer Innenstädte und Ortskerne abzielen. Dies umfasst Planungen, Digitalisierungsvorhaben, Mobilitätskonzepte sowie die Modernisierung von Gebäuden und die Umgestaltung des öffentlichen Raumes.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquote variiert zwischen 80 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune. Für jede Einzelmaßnahme oder ein Maßnahmenbudget ist ein Mindestzuschuss von 5.000 Euro erforderlich.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm 'Zukunft Innenstadt' setzt bestimmte Voraussetzungen für die Antragstellung voraus, darunter die Vorlage einer Strategie und den Nachweis der überörtlichen Auswirkung des Projekts. Zudem sind spezifische Beihilfenregeln und Vergaberechtliche Bestimmungen zu beachten. Eine Förderung ist nur für Vorhaben möglich, die noch nicht begonnen wurden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung 'Zukunft Innenstadt' erfolgt über das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, während die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) für die Abwicklung zuständig ist. Die Antragstellung erfordert spezifische Vordrucke und umfasst die Einreichung von Zwischen- und Endverwendungsnachweisen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung der Attraktivität und Nachhaltigkeit der Innenstädte basiert auf der Richtlinie des Landes Hessen vom 10. Juli 2023. Diese Richtlinie ergänzt die bestehenden Städtebauförderungsprogramme und bildet die primäre rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Innenstadtförderung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
80 bis 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (oder 89 Prozent bei baufachlicher Prüfung)
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Informations- und Kommunikationstechnologie, Verkehr und Logistik, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Städte und Gemeinden, Einzelhändlerinnen und Einzelhändler
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Zusätzliche Partner:
Bündnis für die Innenstadt