Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)
Das Land Niedersachsen und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördern Projekte, die den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen erleichtern. Das Programm richtet sich an niedersächsische Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, um bedarfsgerechte Bildungsangebote zu entwickeln und zu erproben und somit die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an niedersächsische Bildungseinrichtungen, die den Zugang zu Hochschulbildung für beruflich Qualifizierte, insbesondere ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung, erleichtern möchten. Die Förderung zielt darauf ab, bedarfsgerechte Bildungsangebote zu entwickeln und zu erproben und somit die Bildungslandschaft in Niedersachsen zu stärken.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Entwicklung und Erprobung spezifischer Bildungsangebote, die den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Niedersachsen erleichtern. Die Förderung umfasst direkte Personalausgaben sowie Honorare und deckt alle notwendigen Phasen von der Konzeption bis zur Pilotierung ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und deckt einen Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Die genaue Förderhöhe hängt von der Regionenkategorie ab, wobei längere Projektlaufzeiten für Vorhaben mit Entwicklungs- und Erprobungsphasen vorgesehen sind.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten, darunter die Projektlokalisierung in Niedersachsen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und eine verpflichtende Beratung. Kooperationen werden bevorzugt und Projekte müssen hohen Qualitätskriterien entsprechen. Zudem sind umfassende Berichtspflichten und die Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung muss elektronisch über das Kundenportal der NBank eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach einer fachlichen Prüfung und einer Bewertung basierend auf einem Scoring-Modell, wobei die NBank die finale Entscheidung trifft.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen und wird durch mehrere Verordnungen der Europäischen Union sowie ergänzende Verwaltungsvorschriften geregelt. Die relevanten Texte sind öffentlich zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Durch das MWK zu bestimmende Stelle