Projekte zur Öffnung von Hochschulen (EU-Förderperiode 2021–2027)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen und der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördern Projekte, die den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Personen erleichtern. Das Programm richtet sich an niedersächsische Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung, um bedarfsgerechte Bildungsangebote zu entwickeln und zu erproben und somit die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an niedersächsische Bildungseinrichtungen, die den Zugang zu Hochschulbildung für beruflich Qualifizierte, insbesondere ohne traditionelle Hochschulzugangsberechtigung, erleichtern möchten. Die Förderung zielt darauf ab, bedarfsgerechte Bildungsangebote zu entwickeln und zu erproben und somit die Bildungslandschaft in Niedersachsen zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die Entwicklung und Erprobung spezifischer Bildungsangebote, die den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Niedersachsen erleichtern. Die Förderung umfasst direkte Personalausgaben sowie Honorare und deckt alle notwendigen Phasen von der Konzeption bis zur Pilotierung ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und deckt einen Großteil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Die genaue Förderhöhe hängt von der Regionenkategorie ab, wobei längere Projektlaufzeiten für Vorhaben mit Entwicklungs- und Erprobungsphasen vorgesehen sind.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten, darunter die Projektlokalisierung in Niedersachsen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und eine verpflichtende Beratung. Kooperationen werden bevorzugt und Projekte müssen hohen Qualitätskriterien entsprechen. Zudem sind umfassende Berichtspflichten und die Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung muss elektronisch über das Kundenportal der NBank eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach einer fachlichen Prüfung und einer Bewertung basierend auf einem Scoring-Modell, wobei die NBank die finale Entscheidung trifft.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Landes Niedersachsen und wird durch mehrere Verordnungen der Europäischen Union sowie ergänzende Verwaltungsvorschriften geregelt. Die relevanten Texte sind öffentlich zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden sowie übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Beruflich qualifizierte Weiterbildungsinteressierte

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung, Kapazitätsaufbau, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Durch das MWK zu bestimmende Stelle

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