Inklusion durch Bildung und Teilhabe
Das Land Niedersachsen und der Europäische Sozialfonds (ESF+) unterstützen Kommunen, Bildungseinrichtungen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei Projekten, die eine optimale Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Dies umfasst die Konzeption, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen sowie den Aufbau von Bildungsnetzwerken. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und trägt zur Stärkung der Bildungsinfrastruktur bei.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Das Programm „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ richtet sich an niedersächsische Kommunen, Bildungseinrichtungen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung ist auf das gesamte Landesgebiet Niedersachsens ausgerichtet, wobei zwischen stärker entwickelten Regionen (SER) und Übergangsregionen (ÜR) unterschieden wird. Das übergeordnete Ziel ist es, die Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen durch verbesserte Rahmenbedingungen zu optimieren.
Was wird gefördert: Projektinhalte und Kosten
Das Programm unterstützt Projekte, die sich auf die Qualifizierung und Vernetzung von Personen im Umfeld von Kindern und Jugendlichen konzentrieren, um deren Bildungsbeteiligung zu verbessern. Förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Honorarkosten sowie Teilnehmendenvergütungen, während Doppelförderungen aus anderen EU-Mitteln grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Projekte können unterschiedliche Entwicklungsstadien abdecken, von der Konzeption bis zur Evaluierung.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung variiert je nach Programmgebiet: Projekte in stärker entwickelten Regionen (SER) erhalten 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, während Projekte in Übergangsregionen (ÜR) mit 60% gefördert werden. Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf 24 Monate begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind spezifische Bedingungen zu beachten. Dazu gehören die Einhaltung geografischer Anforderungen, die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und der Nachweis von Qualitätskriterien. Das Programm legt zudem Wert auf die Einhaltung bereichsübergreifender Grundsätze und die Mitwirkung bei der Datenerfassung für Monitoringzwecke.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess erfordert eine obligatorische Vorabberatung durch die NBank und die Einreichung von Unterlagen über das Antragsportal. Die Förderwürdigkeit wird anhand eines Scoring-Modells bewertet. Die Bewilligung erfolgt durch die NBank nach Einholung einer fachlichen Stellungnahme des Kultusministeriums.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Inklusion durch Bildung und Teilhabe“ basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Kultusministeriums und wird durch mehrere EU-Verordnungen sowie nationale Verwaltungsvorschriften ergänzt. Die offizielle Richtlinie ist die primäre Legitimationsgrundlage des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
40% (SER), 60% (ÜR)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden) und übriges Landesgebiet
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Experimentelle Entwicklung, Evaluierung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Kultusministerium
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Europäischer Sozialfonds (ESF+)