Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau und die Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen sowie Forschungs- und Transfervorhaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, das niedersächsische Innovationssystem durch Vernetzung von Forschung und Wirtschaft sowie Wissens- und Technologietransfer zu stärken. Zusätzlich werden Projekte zum Klimaschutz in Mooren unterstützt.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Niedersachsen sowie an weitere öffentliche und gemeinnützige Organisationen für spezifische Klimaschutzvorhaben. Die geografische Ausrichtung liegt auf ganz Niedersachsen, mit differenzierten Förderquoten für Übergangs- und stärker entwickelte Regionen. Das übergeordnete Ziel ist die Stärkung des regionalen Innovationssystems und des Wissens- und Technologietransfers.

Was wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt vielfältige Projekte im Bereich Forschung und Innovation in Niedersachsen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen sowie auf anwendungsorientierten Forschungs- und Transfervorhaben, inklusive Gründungs- und Innovationsräumen, innovativen Kooperationsprojekten und Innovationsverbünden. Ein spezieller Schwerpunkt liegt zudem auf Innovationen für den Klimaschutz in Mooren. Die Förderfähigkeit von Kosten ist klar definiert, wobei bestimmte Ausgaben ausgeschlossen sind. Projekte werden über verschiedene Entwicklungsphasen hinweg gefördert, von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderhöhe variiert je nach Programmgebiet und Art des Vorhabens, wobei für spezifische Klimaschutzprojekte eine Vollfinanzierung möglich ist. Die notwendige Kofinanzierung durch Eigenleistungen oder Barmittel ist in der Regel erforderlich, jedoch mit unterschiedlichen Quoten je nach Antragsteller und Projektart. Die Projektdauer ist auf maximal zwei bis fünf Jahre festgelegt, mit Optionen für begründete Verlängerungen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter die Einhaltung der niedersächsischen RIS3-Strategie und die Bestellung eines Strukturfondsbeauftragten. Für Kooperations- und Verbundprojekte sind spezifische vertragliche Regelungen erforderlich. Das Programm unterliegt den EU-Beihilferegelungen, insbesondere der AGVO und dem Unionsrahmen, was eine Trennung von wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten erfordern kann. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Querschnittsziele wie Gleichstellung, Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung sind zu berücksichtigen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt hauptsächlich online über das Kundenportal der NBank und ist für Verbundprojekte zweistufig. Anträge werden zu festgelegten Stichtagen eingereicht, außer für Forschungsinfrastrukturen, die jederzeit beantragt werden können. Die Bewilligung basiert auf einer fachlichen Begutachtung durch externe Gutachter und einem Scoring-Modell. Die NBank bietet zuwendungsrechtliche und formale Beratung an, während die inhaltliche Beratung durch Strukturfondsbeauftragte und eine vom MWK beauftragte Einrichtung erfolgt.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Basis für dieses Förderprogramm bilden die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Innovation durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur. Diese Richtlinien sind maßgeblich durch verschiedene EU-Verordnungen und -Mitteilungen geprägt, insbesondere im Kontext der EU-Strukturfondsförderung (EFRE) und staatlicher Beihilfen. Die relevanten Texte sind über die NBank und in offiziellen Veröffentlichungen zugänglich.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben für bestimmte Vorhaben (Klimaschutz in Mooren), ansonsten bis zu 80% (mit Landesmitteln) oder 40-60% (EFRE).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und übriges Landesgebiet)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Innovation, Forschung, Transfer, Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Verwaltet von:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Zusätzliche Partner:

Innovationszentrum Niedersachsen, ArL

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