Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung
Der Freistaat Thüringen unterstützt Kommunen und Verbände bei Investitionen in die öffentliche Abwasserentsorgung. Das Programm bietet Zuschüsse für die Errichtung, Erweiterung und Nachrüstung von Abwasseranlagen und trägt maßgeblich zum Gewässerschutz bei. Es zielt darauf ab, den Anschlussgrad an öffentliche Kläranlagen zu erhöhen und Beitrags- sowie Gebührenpflichtige zu entlasten.
Wer wird gefördert?
Diese Sektion erläutert, welche Einrichtungen und Organisationen für die Förderung der Abwasserbeseitigung in Thüringen in Frage kommen. Der Fokus liegt auf öffentlichen Körperschaften und deren Aufgaben im Bereich der Abwasserentsorgung, wobei auch die geografische Geltung des Programms und dessen übergeordnete Ziele für den Gewässerschutz dargelegt werden.
Was wird gefördert?
Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Vorhaben und Investitionen im Bereich der Abwasserentsorgung. Es werden die spezifischen Anlagetypen und Maßnahmen detailliert, für die Zuschüsse gewährt werden können, sowie eine klare Abgrenzung zu nicht förderfähigen Ausgaben vorgenommen. Darüber hinaus wird die Relevanz der Projektphasen für die Förderung erläutert.
Art und Umfang der Förderung
Diese Sektion gibt Aufschluss über die Form der finanziellen Unterstützung, die Fördersätze und spezifische Ausgabenobergrenzen pro Anlagentyp. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt behandelt die wesentlichen Voraussetzungen und Regeln, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger im Rahmen des Förderprogramms beachten müssen. Dazu gehören Anforderungen an die Projektplanung, die Einhaltung von Vergabevorschriften sowie spezielle Regelungen bezüglich der Förderung.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt durch den Prozess der Antragstellung, von der Programmanmeldung bis zur Bewilligung und dem Nachweis der Mittelverwendung. Es werden wichtige Fristen, einzureichende Unterlagen und die beteiligten Prüf- und Bewilligungsstellen detailliert.
Rechtsgrundlagen
Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen und regulativen Grundlagen, die das Förderprogramm für Abwasserbeseitigung in Thüringen untermauern. Es werden die primären autorisierenden Dokumente sowie weitere maßgebliche Gesetze und EU-Verordnungen aufgeführt, die die Implementierung und Verwaltung der Fördermittel steuern.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Mindestens 50.000 €, optional bis 1.000.000 € bei ELER-Förderung (2014-2020)
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Water and Waste Management
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN)
Verwaltet von:
Thüringer Aufbaubank (TAB), Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Website: