Experimentelle SNS-Infrastruktur

Zuletzt aktualisiert: 25.7.2025
Zuschuss

Das Programm zur experimentellen SNS-Infrastruktur, Teil von Horizont Europa, zielt darauf ab, eine entwicklungsfähige europaweite experimentelle Plattform zur Validierung wichtiger 6G-Kandidatentechnologien und fortschrittlicher Kommunikationssysteme zu etablieren. Diese Initiative fördert Spitzenforschung und Innovation, wobei der Fokus auf zukünftiger Konnektivität, IoT- und KI-Anwendungen liegt. Sie stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Gemeinsamen Unternehmens SNS und europäischen Industrieakteuren, um die nächste Generation intelligenter Netze zu gestalten.

Wer wird durch die Experimentelle SNS-Infrastruktur gefördert?

Das Programm zur experimentellen SNS-Infrastruktur fördert Einrichtungen, die Mitglieder des Gemeinsamen Unternehmens für intelligente Netze und Dienste (SNS JU) oder deren verbundene Unternehmen sind, mit einem starken Schwerpunkt auf der Förderung der KMU-Beteiligung. Projekte müssen zum Aufbau einer europaweiten experimentellen Plattform für fortschrittliche Kommunikationstechnologien beitragen.

Was wird gefördert: 6G und Innovation intelligenter Netze

Das Programm vergibt Zuschüsse für Forschung und Innovation im Bereich fortschrittlicher Kommunikations- und Netzwerktechnologien, insbesondere mit Fokus auf 6G, Smart Networks und IoT. Es unterstützt Projekte in verschiedenen Entwicklungsstadien, von der angewandten Forschung über Pilottests bis hin zum Infrastrukturaufbau. Die Fördersätze variieren je nach Organisationstyp des Antragstellers.

Art und Umfang der Förderung für die Experimentelle SNS-Infrastruktur

Das Programm zur experimentellen SNS-Infrastruktur bietet Zuschüsse in Höhe von 5 Millionen bis 10 Millionen Euro pro Projekt, mit einem jährlichen Gesamtbudget von 25 Millionen Euro. Die Fördersätze werden je nach Profitstatus des Antragstellers angepasst, und ein Teil des Budgets ist für Kaskadenförderungen vorgesehen. Obwohl keine spezifische Projektlaufzeit erwähnt wird, strebt das Programm eine langfristige Zugänglichkeit und Wiederverwendbarkeit seiner experimentellen Einrichtungen an.

Bedingungen und Anforderungen für die SNS-Förderung

Antragsteller müssen die spezifischen Zulassungs-, Förderfähigkeits- und Kapazitätsbedingungen erfüllen, die in den Allgemeinen Anhängen des Horizont Europa Arbeitsprogramms detailliert sind. Projekte müssen Konsortien bilden und Kooperationsvereinbarungen einhalten, wobei ein Teil des Budgets für Kaskadenförderungen reserviert ist. Die Einhaltung der Fördersätze für verschiedene Organisationstypen ist entscheidend.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Programm zur experimentellen SNS-Infrastruktur umfasst eine einstufige Einreichung über das Funding & Tenders Portal. Die Bewertung basiert auf spezifischen Vergabekriterien, einschließlich der KMU-Beteiligung, und folgt einem definierten Zeitplan für Feedback und die Unterzeichnung des Zuwendungsvertrags.

Rechtsgrundlage der SNS-Förderung

Das Programm zur experimentellen SNS-Infrastruktur operiert unter dem robusten Rechtsrahmen von Horizont Europa, der durch spezifische EU-Verordnungen etabliert und in verschiedenen Arbeitsprogrammen und Leitdokumenten detailliert ist.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

25.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

26.04.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Mehrländer (Österreich, Tschechien, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien, Israel, Türkei, Ukraine)

Sektoren

Sektoren:

Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Softwareentwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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