Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“, eine Forschungs- und Innovationsmaßnahme im Rahmen von Horizont Europa, konzentriert sich auf die Verbesserung von Bildungsergebnissen und die Förderung einer inklusiven Gesellschaft. Diese Initiative zeichnet sich dadurch aus, dass sie strenge, evidenzbasierte Bewertungen von bildungs- und ausbildungspolitischen Maßnahmen anstrebt. Von den Projekten wird erwartet, dass sie robuste Methoden für kausale Evaluationen entwickeln, umfassende Kosten-Nutzen-Analysen durchführen und umsetzbare politische Empfehlungen liefern, die für die EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Länder relevant sind.

Wer wird gefördert Dieses Abschnitt beschreibt die Arten von Organisationen und Einrichtungen, die für eine Förderung im Rahmen des Programms „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“ in Frage kommen, wobei der geografische Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele der Initiative präzisiert werden. Das Programm richtet sich an ein breites Spektrum von Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern, die alle darauf abzielen, die Qualität und Inklusivität der Bildungs- und Ausbildungssysteme zu verbessern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Projekttypen, Themenbereiche und Aktivitäten, die vom Programm „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“ unterstützt werden. Die Förderung konzentriert sich auf Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, die darauf abzielen, Bildungs- und Ausbildungspolitiken durch robuste analytische Ansätze zu bewerten und zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über die finanzielle Unterstützung, die über das Programm „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“ verfügbar ist, und beschreibt die Art des Finanzinstruments, die potenziellen Förderbeträge pro Projekt und das Gesamtbudget für die Ausschreibung.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte für das Programm „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“ einhalten müssen. Dazu gehören allgemeine Horizont Europa-Regeln, Kooperationserwartungen und spezifische Bestimmungen für die Umsetzung des Programms.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die verfahrenstechnischen Aspekte der Antragstellung für das Programm „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“, einschließlich des Einreichungsprozesses und der Bewertungsmethode. Er gibt Einblick, wie Vorschläge von der Einreichung bis zur Mitteilung der Ergebnisse behandelt wurden.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Programm „Effizienz und Wirksamkeit von Investitionen in hochwertige allgemeine und berufliche Bildung“ regeln und den Rahmen für dessen Betrieb und Umsetzung innerhalb der Europäischen Union bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 € bis 3.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

9.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und assoziierte Länder, sowie weitere Nicht-EU-/nicht-assoziierte Länder, für die spezifische Förderbestimmungen gelten.

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Politikentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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