Die Auswirkungen und Chancen der digitalen Transformation, neuer aufkommender Technologien und sozialer Innovation auf die Biodiversität verstehen

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm, Teil des Horizont Europa Aufrufs für Biodiversität und Ökosystemleistungen, zielt darauf ab, die Auswirkungen der digitalen Transformation, neuer aufkommender Technologien und sozialer Innovation auf die Biodiversität zu verstehen und zu nutzen. Es strebt die Entwicklung von Wissen und Werkzeugen an, um einen biodiversitätsrelevanten transformativen Wandel in der Gesellschaft voranzutreiben, die EU-Biodiversitätsstrategie zu unterstützen und zu globalen Umweltzielen beizutragen.

Wer wird für Biodiversität und digitale Innovation gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Einrichtungen, die für eine Förderung im Rahmen des Programms in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt auf jenen liegt, die in Forschung und Innovation in ganz Europa und international tätig sind, insbesondere in afrikanischen, lateinamerikanischen, karibischen und mediterranen Regionen. Das Hauptziel ist es, einen transformativen Wandel für den Biodiversitätsschutz und die nachhaltige Nutzung zu fördern, indem digitale und soziale Innovation integriert werden.

Was wird für Biodiversität und digitale Transformation gefördert

Dieses Programm unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, die die komplexe Beziehung zwischen digitaler Transformation, aufkommenden Technologien, sozialer Innovation und Biodiversität untersuchen. Es konzentriert sich auf die Generierung neuen Wissens, die Bewertung von Auswirkungen und die Entwicklung praktischer Werkzeuge und Wege zur Förderung von Biodiversitätsvorteilen und zur Bekämpfung indirekter Ursachen des Biodiversitätsverlusts.

Art und Umfang der Förderung für Biodiversitätsinitiativen

Dieses Förderprogramm vergibt Zuschüsse im Rahmen eines kompetitiven Ausschreibungsverfahrens unter Horizont Europa. Das spezifische Thema HORIZON-CL6-2021-BIODIV-01-18 hatte ein Budget von 5,00 Millionen Euro, wobei einzelne Projektzuschüsse zwischen 2 und 3 Millionen Euro lagen.

Bedingungen und Anforderungen für Biodiversitäts- und Digitalprojekte

Antragsteller müssen die allgemeinen Bedingungen einhalten, die in den Allgemeinen Anhängen des Arbeitsprogramms Horizont Europa dargelegt sind. Diese umfassen Zulässigkeit, Förderfähigkeit der Länder, finanzielle und operative Leistungsfähigkeit sowie Ausschlusskriterien. Es wird erwartet, dass Vorschläge die internationale Zusammenarbeit fördern und zu gemeinsamen Ergebnissen mit anderen relevanten Projekten beitragen.

Antragsverfahren für Biodiversitätsförderung

Das Antragsverfahren für dieses Programm umfasste eine einstufige Einreichung, wobei Vorschläge bis Oktober 2021 angenommen wurden. Die Bewertungskriterien und Auswahlverfahren waren in den umfassenden Allgemeinen Anhängen des Arbeitsprogramms klar definiert, und die Antragsteller wurden im März 2022 über ihre Ergebnisse informiert.

Rechtsgrundlage des Programms für Biodiversität und digitale Innovation

Das Programm arbeitet im Rahmen des umfassenden Rechtsrahmens von Horizont Europa, einem mehrjährigen EU-Forschungs- und Innovationsprogramm. Zu den wichtigsten Vorschriften gehören die Horizont Europa Rahmenprogramm- und Teilnahmeregeln-Verordnung sowie der Beschluss über das spezifische Programm.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

3.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

5.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

06.10.2021

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, Afrika, Brasilien, Lateinamerika, Mittelmeerregion

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Verkehr und Logistik, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Unbekannt

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