IBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die IBB WEG-Finanzierung bietet zinsverbilligte Darlehen für Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin. Ziel ist die Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, Barrierefreiheit sowie allgemeiner Instandsetzung und Modernisierung am Gemeinschaftseigentum. Dieses Programm hebt sich durch die direkte Unterstützung von Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümern innerhalb der WEG hervor und erleichtert somit die Finanzierung wichtiger Immobilienprojekte.

Wer wird gefördert?

Das Programm „IBB WEG-Finanzierung“ richtet sich an Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin. Es unterstützt Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum, die der Verbesserung der Energieeffizienz, der Reduktion von Barrieren sowie der allgemeinen Instandsetzung und Modernisierung dienen. Die Förderung zielt darauf ab, die Lebensqualität und den Wert von Wohnimmobilien in der Region zu steigern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt umfassende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin. Die förderfähigen Bereiche umfassen Verbesserungen der Energieeffizienz, barrierereduzierende Umbaumaßnahmen sowie allgemeine Instandsetzungs- und Modernisierungsprojekte. Nicht gefördert werden hingegen Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.

Art und Umfang der Finanzierung

Die „IBB WEG-Finanzierung“ wird als zinsverbilligtes Darlehen bereitgestellt, das bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs abdecken kann. Ergänzend können Tilgungszuschüsse bei der Inanspruchnahme von KfW-Produkten gewährt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die „IBB WEG-Finanzierung“ gelten spezifische Bedingungen hinsichtlich der Sicherheiten, der Zusammenarbeit innerhalb der WEG und der Art der förderfähigen Vorhaben. Es sind bankübliche Sicherheiten nachzuweisen, wobei für selbstgenutztes Wohneigentum bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 Euro auf die Eintragung einer Grundschuld verzichtet werden kann. Das Programm schließt die Finanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Projekte aus.

Antragsverfahren

Der Antrag für die „IBB WEG-Finanzierung“ muss vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Die Kreditvergabe basiert auf einer Bonitäts- und Objektprüfung, wobei die WEG-Verwaltung eine zentrale Rolle bei der Koordination und Begleitung des Antrags spielt. Auszahlungen erfolgen ausschließlich auf das Gemeinschaftskonto der WEG.

Rechtsgrundlage

Die „IBB WEG-Finanzierung“ basiert auf einer spezifischen Produktrichtlinie, die den Rahmen für die Förderung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum in Berlin vorgibt. Ergänzend gelten die technischen Mindestanforderungen der KfW-Bankengruppe.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Berlin (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Bauwesen und Baustoffe, Wasser- und Abfallwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Investitionsbank Berlin (IBB), KfW Bankengruppe

Verwaltet von:

Investitionsbank Berlin (IBB)

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