Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Das Programm "Beihilfen für indirekte CO2-Kosten" unterstützt Produktionsunternehmen mit stromintensiven Prozessen in Deutschland. Es gleicht Strompreiserhöhungen aufgrund von CO2-Emissionskosten aus, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Die Förderung erfolgt als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum von 2023 bis 2030, gekoppelt an die Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Produktionsunternehmen in Deutschland, insbesondere solche mit stromintensiven Prozessen in beihilfefähigen Wirtschaftssektoren. Ziel ist es, indirekte CO2-Kosten auszugleichen und die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der EU zu verhindern.
Was wird gefördert
Das Programm gewährt Beihilfen für indirekte CO2-Kosten, die sich aus dem EU-Emissionshandel ergeben und auf den Strompreis umgelegt werden. Die Förderung wird für die Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2023 bis 2030 als Zuschuss gewährt, verbunden mit der Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Kompensation indirekter CO2-Kosten. Die Höhe der Beihilfe wird pro Anlage berechnet, wobei eine Beihilfeintensität von 0,75 angewendet wird. Für besonders stromintensive Unternehmen kann eine ergänzende Beihilfe beantragt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für den Erhalt der Beihilfen sind spezifische Gegenleistungen und Nachweise erforderlich, insbesondere im Bereich Energiemanagement und Klimaschutz. Zudem müssen allgemeine beihilferechtliche Vorschriften und Transparenzpflichten beachtet werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten muss jährlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht werden. Es sind spezifische Vordrucke zu verwenden und detaillierte Nachweise über die Erfüllung der Gegenleistungen zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie basiert auf EU-beihilferechtlichen Vorgaben zum Emissionshandel und dient dem Ausgleich von Strompreiseffekten zur Vermeidung von Carbon Leakage.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Die Höhe wird pro Anlage mittels Formel berechnet; Beihilfeintensität 0,75. Für sehr stromintensive Unternehmen max. 1,5% der Bruttowertschöpfung als ergänzende Beihilfe.
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Deutschland
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von:
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt