Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm "Beihilfen für indirekte CO2-Kosten" unterstützt Produktionsunternehmen mit stromintensiven Prozessen in Deutschland. Es gleicht Strompreiserhöhungen aufgrund von CO2-Emissionskosten aus, um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern. Die Förderung erfolgt als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum von 2023 bis 2030, gekoppelt an die Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Produktionsunternehmen in Deutschland, insbesondere solche mit stromintensiven Prozessen in beihilfefähigen Wirtschaftssektoren. Ziel ist es, indirekte CO2-Kosten auszugleichen und die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der EU zu verhindern.

Was wird gefördert

Das Programm gewährt Beihilfen für indirekte CO2-Kosten, die sich aus dem EU-Emissionshandel ergeben und auf den Strompreis umgelegt werden. Die Förderung wird für die Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2023 bis 2030 als Zuschuss gewährt, verbunden mit der Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Kompensation indirekter CO2-Kosten. Die Höhe der Beihilfe wird pro Anlage berechnet, wobei eine Beihilfeintensität von 0,75 angewendet wird. Für besonders stromintensive Unternehmen kann eine ergänzende Beihilfe beantragt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für den Erhalt der Beihilfen sind spezifische Gegenleistungen und Nachweise erforderlich, insbesondere im Bereich Energiemanagement und Klimaschutz. Zudem müssen allgemeine beihilferechtliche Vorschriften und Transparenzpflichten beachtet werden.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten muss jährlich bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingereicht werden. Es sind spezifische Vordrucke zu verwenden und detaillierte Nachweise über die Erfüllung der Gegenleistungen zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf EU-beihilferechtlichen Vorgaben zum Emissionshandel und dient dem Ausgleich von Strompreiseffekten zur Vermeidung von Carbon Leakage.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe wird pro Anlage mittels Formel berechnet; Beihilfeintensität 0,75. Für sehr stromintensive Unternehmen max. 1,5% der Bruttowertschöpfung als ergänzende Beihilfe.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt

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