Infrakredit Breitband
Der Infrakredit Breitband der LfA Förderbank Bayern bietet zinsverbilligte Darlehen für Kommunen in Bayern zum Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen. Das Programm finanziert die Differenz zwischen förderfähigen Aufwendungen und staatlichen Zuwendungen, die im Rahmen der bayerischen oder Bundes-Gigabitrichtlinien gewährt werden. Es ermöglicht Gemeinden die Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte zur Digitalisierung.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung
Das Infrakredit Breitband Programm der LfA Förderbank Bayern richtet sich an Gemeinden und deren Zusammenschlüsse in Bayern. Es unterstützt diese Körperschaften finanziell bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Ausbau von Breitbandinfrastrukturen, insbesondere zur Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken für Netzbetreiber oder zur Errichtung eigener passiver Netze. Die Förderung ist eng an bereits bestehende Zuwendungen aus bayerischen oder Bundes-Gigabitrichtlinien gekoppelt.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Das Infrakredit Breitband Programm fördert spezifische Investitionen im Bereich des kommunalen Breitbandausbaus. Es unterstützt Maßnahmen, die auf der Grundlage der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) oder der Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 (KofGibitR 2.0) bezuschusst werden.
Art und Umfang der Finanzierung
Der Infrakredit Breitband wird als zinsverbilligtes Direktdarlehen an Kommunen vergeben. Der Finanzierungsanteil und die maximale Darlehenshöhe sind flexibel gestaltet und richten sich nach dem Gesamtbetrag des Darlehens sowie den förderfähigen Ausgaben. Es sind verschiedene Laufzeiten mit tilgungsfreien Anlaufjahren möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung des Infrakredit Breitband Programms gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen. Dazu gehören die Einhaltung des Vorhabensbeginns, die Berücksichtigung beihilferechtlicher Vorgaben und die Beachtung von Budgetrestriktionen.
Antragsverfahren
Der Antrag für den Infrakredit Breitband muss als Direktdarlehensantrag bei der LfA Förderbank Bayern eingereicht werden. Er kann zeitgleich mit dem Zuwendungsantrag gestellt werden, wobei für bestimmte Förderungen spezifische Zeitpunkte zu beachten sind. Das Verfahren beinhaltet die Einreichung von Formvordrucken und gegebenenfalls weiterer Unterlagen sowie den Datenaustausch mit den Bewilligungsbehörden.
Rechtsgrundlage
Der Infrakredit Breitband wird durch das Merkblatt „Infrakredit Breitband“ der LfA Förderbank Bayern geregelt und ist eng an die bayerischen und bundesweiten Gigabitrichtlinien gekoppelt. Diese Richtlinien, die von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt wurden, bilden die Grundlage für die Förderfähigkeit der Breitbandausbauprojekte.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben (bis 2.000.000 € Darlehensbetrag), bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben (ab 2.000.000 € Darlehensbetrag); maximal die Differenz zwischen förderfähigen Aufwendungen und staatlicher Zuwendung; Jahreslimit 150.000.000 € pro Antragsteller aus KfW IKK
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
LfA Förderbank Bayern, Freistaat Bayern, KfW
Verwaltet von:
LfA Förderbank Bayern
Website: