Innovationsfonds Großprojekte

Zuletzt aktualisiert: 24.7.2025
Zuschuss

Das Programm Innovationsfonds Großprojekte zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen durch die Förderung der Demonstration und des Einsatzes innovativer kohlenstoffarmer Technologien in energieintensiven Industrien und Sektoren der erneuerbaren Energien erheblich zu reduzieren. Es zeichnet sich durch die Unterstützung kommerziell rentabler Projekte aus, die zur Eindämmung des Klimawandels innerhalb der Europäischen Union, Norwegens und Islands beitragen. Diese Initiative ist ein entscheidender Bestandteil der umfassenderen Strategie der EU zur Erreichung der Klimaneutralität.

Wer wird gefördert

Das Programm Innovationsfonds Großprojekte richtet sich an ein breites Spektrum von Einrichtungen innerhalb der EU, Norwegens und Islands, insbesondere an solche, die in industriellen Aktivitäten tätig sind, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Hauptziel ist es, durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer kohlenstoffarmer Technologien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert Projekte in einem breiten Spektrum energieintensiver Industrien und erneuerbarer Energien, insbesondere solche, die sich auf die Entwicklung und Implementierung kohlenstoffarmer Technologien konzentrieren. Die Förderung zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die eine signifikante Vermeidung von Treibhausgasemissionen aufweisen und typischerweise die Demonstrations- und frühe Kommerzialisierungsphase anvisieren.

Art und Umfang der Förderung

Der Innovationsfonds Großprojekte bietet hauptsächlich Zuschussförderungen zur Unterstützung der Entwicklung und des Einsatzes innovativer kohlenstoffarmer Technologien. Während für den Aufruf 2020 ein Gesamtbudget von 1 Milliarde Euro bereitgestellt wurde, sind spezifische maximale Fördersummen pro Projekt in den bereitgestellten Informationen nicht detailliert.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller und Begünstigte des Innovationsfonds Großprojekte müssen während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen spezifische Bedingungen und Anforderungen einhalten. Dazu gehören detaillierte Bestimmungen zur Antragstellung, zur Einhaltung der Beihilferegeln sowie zur Einhaltung verschiedener Berichts- und Wissensaustauschbestimmungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für den Innovationsfonds Großprojekte ist als zweistufiges Verfahren strukturiert, das detaillierte Einreichungsanforderungen und einen umfassenden Evaluierungsprozess auf der Grundlage spezifischer Kriterien umfasst. Antragsteller werden durch verschiedene Dokumente und Tools bei der Vorbereitung ihrer Vorschläge unterstützt.

Rechtsgrundlage

Der Innovationsfonds Großprojekte basiert auf einer soliden rechtlichen Grundlage, die durch spezifische Verordnungen und Leitdokumente der Europäischen Union genehmigt und geregelt wird. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Legitimität, den operativen Rahmen und die Einhaltung der umfassenderen EU-Politiken des Programms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

1.000.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

Laufend

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union, Norwegen, Island

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Unbekannt

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

INEA (Exekutivagentur für Innovation und Netze)

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