Innovationsfonds Großprojekte
Das Programm Innovationsfonds Großprojekte zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen durch die Förderung der Demonstration und des Einsatzes innovativer kohlenstoffarmer Technologien in energieintensiven Industrien und Sektoren der erneuerbaren Energien erheblich zu reduzieren. Es zeichnet sich durch die Unterstützung kommerziell rentabler Projekte aus, die zur Eindämmung des Klimawandels innerhalb der Europäischen Union, Norwegens und Islands beitragen. Diese Initiative ist ein entscheidender Bestandteil der umfassenderen Strategie der EU zur Erreichung der Klimaneutralität.
Wer wird gefördert
Das Programm Innovationsfonds Großprojekte richtet sich an ein breites Spektrum von Einrichtungen innerhalb der EU, Norwegens und Islands, insbesondere an solche, die in industriellen Aktivitäten tätig sind, die zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Das Hauptziel ist es, durch die Entwicklung und den Einsatz innovativer kohlenstoffarmer Technologien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Was wird gefördert
Dieses Programm fördert Projekte in einem breiten Spektrum energieintensiver Industrien und erneuerbarer Energien, insbesondere solche, die sich auf die Entwicklung und Implementierung kohlenstoffarmer Technologien konzentrieren. Die Förderung zielt darauf ab, Projekte zu unterstützen, die eine signifikante Vermeidung von Treibhausgasemissionen aufweisen und typischerweise die Demonstrations- und frühe Kommerzialisierungsphase anvisieren.
Art und Umfang der Förderung
Der Innovationsfonds Großprojekte bietet hauptsächlich Zuschussförderungen zur Unterstützung der Entwicklung und des Einsatzes innovativer kohlenstoffarmer Technologien. Während für den Aufruf 2020 ein Gesamtbudget von 1 Milliarde Euro bereitgestellt wurde, sind spezifische maximale Fördersummen pro Projekt in den bereitgestellten Informationen nicht detailliert.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte des Innovationsfonds Großprojekte müssen während der Antrags- und Projektumsetzungsphasen spezifische Bedingungen und Anforderungen einhalten. Dazu gehören detaillierte Bestimmungen zur Antragstellung, zur Einhaltung der Beihilferegeln sowie zur Einhaltung verschiedener Berichts- und Wissensaustauschbestimmungen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Innovationsfonds Großprojekte ist als zweistufiges Verfahren strukturiert, das detaillierte Einreichungsanforderungen und einen umfassenden Evaluierungsprozess auf der Grundlage spezifischer Kriterien umfasst. Antragsteller werden durch verschiedene Dokumente und Tools bei der Vorbereitung ihrer Vorschläge unterstützt.
Rechtsgrundlage
Der Innovationsfonds Großprojekte basiert auf einer soliden rechtlichen Grundlage, die durch spezifische Verordnungen und Leitdokumente der Europäischen Union genehmigt und geregelt wird. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisten die Legitimität, den operativen Rahmen und die Einhaltung der umfassenderen EU-Politiken des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
1.000.000.000 €
Offen bis:
Laufend
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Europäische Union, Norwegen, Island
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Art des Vorhabens:
Unbekannt
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
INEA (Exekutivagentur für Innovation und Netze)
Website: