Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland Nederland 2021 – 2027 Offen
Das Interreg VI A-Programm Deutschland – Nederland fördert die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen deutschen und niederländischen Partnern mit Zuschüssen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist die Stärkung der Grenzregion durch innovative, nachhaltige und soziale Projekte sowie verbesserte Governance. Es richtet sich an ein breites Spektrum von Organisationen und Unternehmen, die gemeinsame Vorhaben in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden niederländischen Gebieten umsetzen möchten.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel erläutert, welche Antragsteller für eine Förderung im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland – Nederland berechtigt sind. Es werden die spezifischen Organisationstypen sowie die geografischen Schwerpunkte und die übergeordneten Ziele des Programms für die deutsch-niederländische Grenzregion detailliert.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die inhaltlichen Schwerpunkte des Interreg VI A-Programms Deutschland – Nederland. Es werden die förderfähigen Sektoren und Aktivitäten sowie die zugelassenen Projekttypen und die relevanten Entwicklungsstadien der Projekte aufgeführt, um eine klare Orientierung für potenzielle Antragsteller zu bieten.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt erläutert die Art und den Umfang der finanziellen Unterstützung, die über das Interreg VI A-Programm Deutschland – Nederland bereitgestellt wird. Es werden die Förderinstrumente, die maximalen Fördersummen und die Dauer der Projektförderung beschrieben, um Transparenz über die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beleuchtet die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und Begünstigte im Rahmen des Interreg VI A-Programms Deutschland – Nederland. Es werden Bestimmungen zur Antragstellung, zur Kooperation in Konsortien und weitere wichtige Rahmenbedingungen detailliert.
Antragsverfahren
Dieses Kapitel führt durch den Antragsprozess für das Interreg VI A-Programm Deutschland – Nederland. Es beschreibt die notwendigen Schritte für die Antragstellung, die Einreichung von Unterlagen und wie die Entscheidungen über die Förderungen getroffen werden.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen und offiziellen Grundlagen des Interreg VI A-Programms Deutschland – Nederland dar, die seine Einrichtung und Funktionsweise legitimieren.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
5.000.000 EUR
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (Deutschland), angrenzende Gebiete (Niederlande)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Verkehr und Logistik, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Europäische Union
Finanzierende Stelle: Europäische Union (EU)
Verwaltet von: Gemeinsames Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland
Website: Gemeinsames Interreg-Sekretariat Deutschland – Nederland