Förderung der Zukunftsfähigkeit niedersächsischer Regionen durch die Umsetzung kooperativer Entwicklungsvorhaben und Modellvorhaben (Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“)
Das Land Niedersachsen fördert mit der Richtlinie „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben in anerkannten Zukunftsregionen. Das Programm, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), zielt darauf ab, die regionale Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Teilhabe in Niedersachsen zu stärken. Es unterstützt gezielt Projekte, die regionsspezifische Wachstumspotenziale nutzen und zur Bewältigung regionaler Herausforderungen beitragen.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, die kooperative Entwicklungs- und Modellvorhaben in den anerkannten Zukunftsregionen Niedersachsens umsetzen möchten. Ziel ist die Stärkung der regionalen Innovationsfähigkeit, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Teilhabe. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsposition der Regionen zu verbessern und regionsspezifische Wachstumspotenziale zu nutzen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Vielzahl von investiven und nicht-investiven kooperativen Entwicklungs- und Modellvorhaben, die den Zukunftskonzepten der anerkannten Zukunftsregionen entsprechen. Die Projekte müssen spezifische Handlungsfelder adressieren und strenge Kriterien hinsichtlich der zuwendungsfähigen Ausgaben erfüllen. Die Förderung ist auf bestimmte Projektphasen zugeschnitten, von Machbarkeitsstudien bis zur Implementierung von Infrastrukturen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Förderung kooperativer Projekte in Niedersachsen. Die Förderhöhe variiert je nach Programmgebiet und deckt einen wesentlichen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab. Es gibt Mindestgrenzen für die Gesamtausgaben pro Projekt und eine festgelegte maximale Projektlaufzeit, mit der Möglichkeit einer Verlängerung in Ausnahmefällen.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderung unterliegt spezifischen Bedingungen und Anforderungen, die sowohl den Antragsprozess als auch die Projektdurchführung betreffen. Dazu gehören die Abstimmung mit regionalen Steuerungsgruppen, die Einhaltung von EU-Beihilferegeln wie der AGVO und De-minimis-Verordnung, sowie die Berücksichtigung von Querschnittszielen wie Nachhaltigkeit und Chancengleichheit. Zudem müssen Zweckbindungsfristen für Infrastrukturinvestitionen beachtet werden.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung erfolgt über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Zuvor ist eine obligatorische Prüfung durch die Steuerungsgruppe der jeweiligen Zukunftsregion erforderlich, um die Förderwürdigkeit des Projekts gemäß den Zukunftskonzepten zu bestätigen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Niedersachsen verankert, die ihrerseits auf verschiedenen EU-Verordnungen und nationalen Verwaltungsvorschriften basiert. Diese rechtlichen Grundlagen stellen die Kompatibilität mit europäischen Strukturfonds und Beihilferegeln sicher und definieren die Rahmenbedingungen für die Förderung von Zukunftsregionen in Niedersachsen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 40% (SER) und 60% (ÜR) der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Energieerzeugung und -versorgung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Medizintechnik, Kreativwirtschaft, Tourismus
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Steuerungsgruppe der Zukunftsregion, Wirtschafts- und Sozialpartner, Ämter für regionale Landesentwicklung