Investitionskredit Kommune direkt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Der Investitionskredit Kommune direkt der L-Bank in Kooperation mit der KfW bietet zinsgünstige, langfristige Darlehen für Kommunen in Baden-Württemberg. Das Programm ermöglicht die Finanzierung vielfältiger Infrastrukturprojekte, von Abwasserentsorgung bis zu Schulen und Krankenhäusern. Es zeichnet sich durch hohe Finanzierungsanteile und flexible Laufzeiten aus.

Wer wird gefördert?

Dieses Programm unterstützt kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände in Baden-Württemberg bei der Finanzierung von Infrastrukturvorhaben. Ziel ist es, Investitionen in die kommunale Infrastruktur zu fördern, um die Lebensqualität und Entwicklung der Region zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Investitionen in die kommunale Infrastruktur. Dies umfasst Projekte in Bereichen wie Abwasserentsorgung, Bildung, Gesundheit, Energieeffizienz und Verkehr, sowie die damit verbundenen förderfähigen Kosten wie Grundstücke, Gebäude und Ausstattungen.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens mit flexiblen Finanzierungsanteilen je nach Kredithöhe und verschiedenen Laufzeitoptionen. Die Zinsen werden für zehn Jahre festgeschrieben, und das Darlehen muss in der Regel nicht besichert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung gelten spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen, darunter die Einhaltung des EU-Beihilferechts und der KfW-Sektorleitlinien. Auch die Budgetplanung und mögliche Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderungen sind geregelt.

Antragsverfahren

Der Antrag erfolgt direkt bei der L-Bank unter Einreichung spezifischer Dokumente. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme zu stellen und die Verwendungsnachweise fristgerecht einzureichen.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Investitionskredit Kommune direkt“ basiert auf dem Merkblatt der L-Bank und KfW Bankengruppe und wird durch EU-Beihilferecht sowie die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe reguliert. Wesentliche Dokumente sind über die Websites der L-Bank und KfW einsehbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Tourismus, Verkehr und Logistik, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Infrastruktur, Mobilität

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

L-Bank, KfW

Verwaltet von:

L-Bank

Zusätzliche Partner:

KfW

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