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Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum
Offen

Hybrid
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Förderprogramm "Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum" in Rheinland-Pfalz bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für private Haushalte. Es unterstützt gezielt Eigentümerinnen und Eigentümer mit begrenztem Einkommen bei der Modernisierung und Instandsetzung ihres selbst genutzten Wohneigentums. Das Programm konzentriert sich auf Maßnahmen zur Energieeinsparung, Barrierefreiheit und allgemeinen Verbesserung der Wohnqualität, um bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, indem Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen finanziell erleichtert werden.

Was wird gefördert?

Das Programm „Wohnraumförderung – ISB-Darlehen Modernisierung“ unterstützt eine breite Palette von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehendem selbst genutztem Wohnraum. Dies umfasst sowohl bauliche Verbesserungen als auch Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse. Bestimmte Kosten und Vorhaben sind jedoch ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt hauptsächlich in Form von zinsgünstigen Darlehen, ergänzt durch mögliche Tilgungszuschüsse für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Höhe der Förderung ist an die Haushaltsgröße und die Lage der Immobilie gebunden, und es gelten spezifische Konditionen für die Rückzahlung und Verzinsung der Darlehen.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte Kriterien erfüllen und Verfahrensvorschriften beachten. Dazu gehören Einkommensgrenzen, die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und spezifische Auflagen im Zusammenhang mit Energieeffizienzstandards. Es gibt zudem Regelungen zur Doppelförderung und zur Sicherstellung des Darlehens.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Wohnraumförderung zur Modernisierung ist klar strukturiert und beinhaltet mehrere Schritte, von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Förderzusage. Die zuständigen lokalen Verwaltungen spielen eine zentrale Rolle bei der ersten Bearbeitung und Weiterleitung der Anträge an die ISB.

Rechtsgrundlage

Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz und wird durch das Landeswohnraumförderungsgesetz untermauert. Es ist Teil eines umfassenderen Rahmens zur sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz, der durch weitere ergänzende Vorschriften konkretisiert wird.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Rheinland-Pfalz (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungseigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Verwaltet von: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz

Website: Behördenverzeichnis