Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum Offen
Das Förderprogramm "Wohnraumförderung – Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum" in Rheinland-Pfalz bietet zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse für private Haushalte. Es unterstützt gezielt Eigentümerinnen und Eigentümer mit begrenztem Einkommen bei der Modernisierung und Instandsetzung ihres selbst genutzten Wohneigentums. Das Programm konzentriert sich auf Maßnahmen zur Energieeinsparung, Barrierefreiheit und allgemeinen Verbesserung der Wohnqualität, um bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich an private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum in Rheinland-Pfalz. Ziel ist es, Haushalte mit bestimmten Einkommensgrenzen bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen, indem Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen finanziell erleichtert werden.
Was wird gefördert?
Das Programm „Wohnraumförderung – ISB-Darlehen Modernisierung“ unterstützt eine breite Palette von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehendem selbst genutztem Wohnraum. Dies umfasst sowohl bauliche Verbesserungen als auch Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Anpassung an moderne Wohnbedürfnisse. Bestimmte Kosten und Vorhaben sind jedoch ausgeschlossen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt hauptsächlich in Form von zinsgünstigen Darlehen, ergänzt durch mögliche Tilgungszuschüsse für Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Höhe der Förderung ist an die Haushaltsgröße und die Lage der Immobilie gebunden, und es gelten spezifische Konditionen für die Rückzahlung und Verzinsung der Darlehen.
Bedingungen und Anforderungen
Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte Kriterien erfüllen und Verfahrensvorschriften beachten. Dazu gehören Einkommensgrenzen, die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und spezifische Auflagen im Zusammenhang mit Energieeffizienzstandards. Es gibt zudem Regelungen zur Doppelförderung und zur Sicherstellung des Darlehens.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess für die Wohnraumförderung zur Modernisierung ist klar strukturiert und beinhaltet mehrere Schritte, von der Antragstellung über die Prüfung bis zur Förderzusage. Die zuständigen lokalen Verwaltungen spielen eine zentrale Rolle bei der ersten Bearbeitung und Weiterleitung der Anträge an die ISB.
Rechtsgrundlage
Dieses Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Rheinland-Pfalz und wird durch das Landeswohnraumförderungsgesetz untermauert. Es ist Teil eines umfassenderen Rahmens zur sozialen Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz, der durch weitere ergänzende Vorschriften konkretisiert wird.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
100.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Germany)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Wohnungseigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Verwaltet von: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Zuständige Stadt- oder Kreisverwaltung Rheinland-Pfalz
Website: Behördenverzeichnis