Jugend für Entwicklungszusammenarbeit

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg unterstützt junge Menschen mit Wohnsitz in Brandenburg, sowie deren ausländische Partner, bei Lern- und Arbeitsaufenthalten in außereuropäischen Entwicklungsländern oder Rückbegegnungen in Brandenburg. Ziel ist die Förderung des interkulturellen Austauschs und Engagements in globalen Belangen. Es werden Zuschüsse für Projekte von 3 bis 12 Wochen Dauer gewährt.

Wer wird gefördert?

Das Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“ unterstützt junge Menschen aus Brandenburg und ihre ausländischen Partner bei Lern- und Arbeitsaufenthalten in außereuropäischen Entwicklungsländern sowie bei Rückbegegnungen in Brandenburg. Ziel ist es, den interkulturellen Austausch zu fördern und die Auseinandersetzung mit globalen Zusammenhängen zu ermöglichen.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Programms werden Arbeits- und Lernaufenthalte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie die damit verbundenen Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen gefördert. Der Fokus liegt auf der praktischen Mitarbeit in Bildungs-, Sozial- und Jugendprojekten.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, der zur Teilfinanzierung von Reise-, Vor- und Nachbereitungskosten dient. Die Höhe der Zuschüsse ist pauschalisiert und richtet sich nach den Reisezonen sowie den Kosten der Vor- und Nachbereitungsmaßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“ gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektlandes, der Partnerorganisation, der Qualifikation des Programms, der Eigenverantwortung der Teilnehmer sowie der Vor- und Nachbereitung. Diese stellen sicher, dass die Ziele des Programms erreicht werden.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für das Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“ erfolgt über die Stiftung Nord-Süd-Brücken und erfordert die frühzeitige Einreichung eines speziellen Antragsformulars. Die Förderentscheidung wird durch ein unabhängiges Auswahlgremium getroffen.

Rechtsgrundlage

Das Programm „Jugend für Entwicklungszusammenarbeit“ wird durch die gleichnamige Richtlinie des Landes Brandenburg legitimiert und geregelt. Diese Richtlinie definiert die Ziele, Voraussetzungen und Verfahren der Förderung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.300,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland), außereuropäische Entwicklungsländer (DAC-Liste der OECD)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Landesregierung (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS))

Verwaltet von:

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Zusätzliche Partner:

Landesjugendring Brandenburg e.V., Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs (VENROB e.V.)

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